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Wirtschaftsumfeld | Jordanien | Einfuhrverfahren

Einfuhrverfahren: Import-Card ist Voraussetzung

Was deutsche Unternehmen beim Export nach Jordanien zu beachten haben, erläutert die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer.

Von Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer | Kairo

Jordanien ist in hohem Maße von Importen abhängig, wodurch sich für deutsche Exporteure in mehreren Sektoren Exportchancen ergeben. Deutsche Produkte, Waren, Dienstleistungen und Technologien werden im Land für ihre hervorragende Qualität und Leistung geschätzt. Der Großteil des jordanischen Außenhandels ist in privater Hand. Einzige Ausnahmen sind der Import von bestimmten Grundnahrungsmitteln sowie die allgemeine Versorgung von Armee und Teilen der staatlichen Verwaltung.

Die langsame Bürokratie wirkte sich bislang nachteilig auf die Geschäftstätigkeit aus. Allerdings wurde Anfang des Jahres 2023 ein neues Gesetz über das Investitionsumfeld eingeführt. Nach diesem Gesetz können die Eintragung des Unternehmens und der Abschluss aller Verfahren innerhalb von nur zwei Wochen abgeschlossen werden (One-Stop-Shop-Service für Registrierung und Lizenzierung).

Das System der Importlizenzen wurde prinzipiell abgeschafft. Lediglich für die Einfuhr bestimmter Agrarprodukte sowie für Waffen und Munition sind weiterhin Importlizenzen nötig. Da Jordanien nicht zu den 84 Carnet ATA-Ländern zählt, müssen deutsche Firmen gemeinsam mit ihren jordanischen Partnern temporäre Einfuhrgenehmigungen beantragen. Importeure erhalten eine "Import-Card", die für einen bestimmten Einfuhrort ein Jahr lang gültig ist.

Deutschland ist der wichtigste europäische Handelspartner Jordaniens. Im Zuge des EU-Assoziationsabkommens einigte man sich auf eine Freihandelszone zwischen Jordanien und den EU-Mitgliedsstaaten, die seit Mai 2014 wirksam ist. Wichtigste Voraussetzung für den Herkunftsnachweis ist eine EUR.1-Bescheinigung. In den Anhängen des Abkommens finden sich Listen über Produktgruppen, die frei gehandelt werden müssen, sowie die wenigen Ausnahmen. 

In Jordanien findet seit 1994 das Harmonisierte Zollsystem (HS) Anwendung.

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