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Zollbericht Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Waren vorübergehend in einem anderen Land verwenden? Kein Problem mit dem Carnet ATA Verfahren. Welche Regeln Sie kennen sollten, erfahren Sie hier.
27.03.2019
Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, mit dem Unternehmen in Deutschland vereinfacht Waren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausführen und anschließend wiedereinführen können, zum Beispiel zwecks Beteiligung an einer Auslandsmesse.
Es vereinfacht und beschleunigt für deutsche Firmen die Warenabfertigung bei einer nur vorübergehenden Verwendungsabsicht im Ausland. Dadurch, dass die Sicherheitsleistung durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet wird, muss das Unternehmen bei der Einfuhr im jeweiligen Zielland keine Abgaben als Sicherheit mehr hinterlegen. Das Carnet ATA kann in allen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens, zurzeit 78 Staaten, genutzt werden. Die untenstehende Länderübersicht gibt einen Überblick über die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA, Regelverfahren und Besonderheiten.
Rechtsgrundlagen des Carnet ATA – Verfahrens sind das internationale "Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren" vom 6. Dezember 1961 sowie die Istanbuler Konvention von 1990.
Der Kreis der Güter, die mittels Carnet ATA vorübergehend eingeführt werden können, kann je nach Bestimmungsland variieren. Das Carnet ATA kann zum Beispiel gelten für:
Das Carnet ATA-Verfahren kann die vorübergehende Einfuhr bzw. Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Wirtschaftsgütern über die Grenze deutlich vereinfachen. Zu den Vorteilen zählen:
Es fallen Kosten für Carnetheft, Einlageblätter sowie eine Bearbeitungsgebühr der jeweiligen IHK an. Zusätzlich fällt ein Versicherungsentgelt an, das prozentual abhängig ist vom Gesamtwarenwert.
Die folgenden Staaten sind Mitgliedstaaten des Carnet ATA Übereinkommens (mit Länderkürzel nach ISO-alpha-2-Code):
Mitgliedstaaten des Carnet ATA Übereinkommens | ||
Albanien (AL) | Island (IS) | Österreich *) (AT) |
Algerien (DZ) | Israel (IL) | Pakistan (PK) |
Andorra (AD) | Italien *) (IT) | Polen *) (PL) |
Australien (AU) | Japan (JP) | Portugal *) (PT) |
Bahrain (BH) | Kanada (CA) | Rumänien *) (RO) |
Belarus (BY) | Kasachstan (KZ) | Russland**) (RU) |
Belgien *) (BE) | Korea (Rep.) (KR) | Schweden *) (SE) |
Bosnien und Herzegowina (BA) | Kroatien *) (HR) | Schweiz (CH) |
Brasilien (BR) | Lettland *) (LV) | Senegal (SN) |
Bulgarien *) (BG) | Libanon (LB) | Serbien (RS) |
Chile (CL) | Litauen *) (LT) | Singapur (SG) |
China (Volksrepublik) (CN) | Luxemburg *) (LU) | Slowakische Republik *) (SK) |
Côte d’Ivoire (CI) | Macao (MO) | Slowenien *) (SI) |
Dänemark *) (DK) | Madagaskar (MG) | Spanien *) (ES) |
Deutschland *) (DE) | Malaysia (MY) | Sri Lanka (LK) |
Estland *) (EE) | Malta *) (MT) | Südafrika (ZA) |
Finnland *) (FI) | Marokko (MA) | Thailand (TH) |
Frankreich *) (FR) | Mauritius (MU) | Tschechische Republik *) (CZ) |
Gibraltar (GI) | Mazedonien (MK) | Türkei (TR) |
Griechenland *) (GR) | Mexiko (MX) | Tunesien (TN) |
Großbritannien *) (GB) | Moldawien/Republik Moldau (MD) | Ukraine***) (UA) |
Hongkong (HK) | Mongolei (MN) | Ungarn *) (HU) |
Indien (IN) | Montenegro (ME) | USA (US) |
Indonesien (ID) | Neuseeland (NZ) | Vereinigte Arabische Emirate (AE) |
Irland *) (IE) | Niederlande *) (NL) | Zypern *) (CY) |
Islamische Republik Iran (RI) | Norwegen (NO) | |
*) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind eigenständige Vertragsparteien, bilden jedoch eine Zollunion und werden als ein Gebiet angesehen. **) Zur Zeit werden Carnets nach Russland nur eingeschränkt akzeptiert. ***) Zur Zeit werden Carnets in die Ukraine nur eingeschränkt akzeptiert |
Ein Anschlusscarnet kann dann beantragt werden, wenn absehbar ist, dass die Ware länger als die Gültigkeitsdauer im jeweiligen Land bleiben wird. Das Anschlusscarnet kann wiederum mit denselben Produktbeschreibungen wie das Erst-Carnet ausgefüllt, von der IHK abgestempelt und dann dem Zoll vorgelegt werden.
Bestimmte Länder sehen für die Ausstellung des Carnets Sonderregelungen vor, zum Beispiel die Ausstellung in der Landessprache (zum Beispiel russisch) und die Angabe der Zolltarifnummer.
Vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan nur mit Carnet C.P.D.
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