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Kamerun: Rechtsverfolgung

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun nicht. Ausländische Urteile und Entscheidungen können daher nur nach nationalem kamerunischen Recht anerkannt und vollstreckt werden.

Danach ist ein Antrag beim Vollstreckungsrichter (juge du contentieux) zu stellen. In der Regel ist dieser beim Tribunal du Première Instance tätig. Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen: eine Ausfertigung des Urteils oder der gerichtlichen Entscheidung, ein Nachweis über die Zustellung des Urteils bzw. der Entscheidung, eine Bescheinigung des Gerichts, das das Urteil bzw. die Entscheidung erlassen hat, dass keine Rechtsmittel eingelegt wurden sowie eventuell eine beglaubigte Kopie der Ladung einer Partei, die sich nicht an der Verhandlung beteiligt hat. Der Vollstreckungsrichter prüft anschließend, ob das Urteil bzw. die Entscheidung von einem zuständigen Gericht erlassen wurde, ob die Parteien ordnungsgemäß geladen und vertreten waren, die Entscheidung im Ursprungsland vollstreckbar ist, nicht gegen die öffentliche Ordnung Kameruns verstößt und nicht im Widerspruch zu einer in Kamerun ergangenen Entscheidung steht.

Gerichtsbarkeit

Gemäß Art. 37 der kamerunischen Verfassung besteht die Gerichtsbarkeit aus einem Obersten Gerichtshof (Cour Suprême), Berufungsgerichten (Cours d’appel) und den Unteren Gerichten (Tribunaux). Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht des kamerunischen Staates. Er ist unter anderem zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Berufungsgerichte und sog. Unteren Gerichte und für Fragen bezüglich der Anwendbarkeit des Rechts. Die Berufungsgerichte entscheiden insbesondere über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Unteren Gerichte. Die Unteren Gerichte bestehen aus den Tribunaux de Grande Instance und den Tribunaux de Première Instance. Die Tribunaux de Grande Instance sind in Zivil- und Handelssachen insbesondere für Streitigkeiten zuständig, deren Streitwert einen Betrag von 10 Millionen FCFA überschreitet. Demgegenüber sind die Tribunaux de Première Instance im Zivilrecht insbesondere für Streitigkeiten zuständig, die einen Streitwert unter 10 Millionen FCFA haben.

Der Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hingegen entscheidet über alle Fragen, die die Vereinbarkeit von Gesetzen, Verträgen und internationalen Abkommen mit der kamerunischen Verfassung, die Verordnungen der Legislative oder Streitigkeiten zwischen staatlichen Institutionen betreffen.

Geldforderungen können in Kamerun auch im Rahmen eines Mahnverfahrens nach dem OHADA-Einheitsgesetz über die vereinfachte Durchsetzung von Forderungen und das Vollstreckungsverfahren (Acte uniforme portant sur l’organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution) geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im GTAI-Artikel OHADA: Die Durchsetzung und Vollstreckung von Forderungen.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Kamerun am 19. Mai 1988 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der  United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).

Für kamerunische Schiedsverfahren gilt außerdem das OHADA-Einheitsgesetz Acte uniforme relatif au droit de l’arbitrage. Gemäß Artikel 34 in Verbindung mit Artikel 31 dieses Einheitsgesetzes können auch ausländische Schiedssprüche anerkannt und vollstreckt werden. Weitere Informationen zum Schiedsverfahren in den OHADA-Mitgliedstaaten erhalten Sie in dem GTAI-Bericht OHADA: Die Schiedsgerichtsbarkeit.

Anwälte vor Ort

Ein Überblick über landesspezifische Besonderheiten (Grundsatzfragen zum Rechtssystem) ist der Liste von im Land tätigen Anwälten der Deutschen Botschaft in Jaunde zu entnehmen. Weitere Informationen über Anwälte in Kamerun finden sich auf der Webseite der kamerunischen Anwaltskammer - Ordre des Avocats au Barreau du Cameroun.

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