Zollbericht Kamerun Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Normen und Konformität
Vor der Verschiffung prüfen zugelassene Inspektionsstellen, ob Waren den geltenden Normen entsprechen. Ein Konformitätszertifikat ist für die Zollabfertigung zwingend erforderlich.
16.12.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Verpflichtendes Konformitätsprogramm
Gewerbliche Warensendungen mit einem fob-Wert (free on board) ab 2 Millionen CFA-Franc (rund 3.050 Euro) unterliegen dem Konformitätsbewertungsprogramm PECAE (Programme d’Evaluation de la Conformité avant Embarquement des marchandises importées). Das Programm stellt sicher, dass die Produkte bereits im Exportland auf die Einhaltung der Normen und technischen Vorschriften in Kamerun geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch die von der kamerunischen Normenbehörde ANOR (Agence des Normes et de la Qualité) akkreditierten Prüfgesellschaften, die bei erfolgreicher Bewertung eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. ANOR ist zuständig für die Ausarbeitung und Umsetzung von Normen in Kamerun.
Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind Importlieferungen unter dem Schwellenwert von zwei Millionen CFA-Franc sowie bestimmte Güter wie lebende Tiere, Rückwaren, Kunstgegenstände, Tageszeitungen und Zeitschriften, Waffen und Munition, persönliche Gegenstände und Hausrat, nichtkommerzielle Lieferungen, Schenkungen und Spenden von anderen Regierungen oder internationalen Organisationen für wohltätige Zwecke und Diplomatengut.
Abhängig von einer Risikoanalyse, dem Exporteur und der Häufigkeit der Lieferungen gibt es drei mögliche Zertifizierungswege, die unterschiedliche Prüfverfahren und Dokumente erfordern:
- Route A für nicht registrierte Produkte
- Route B für registrierte Produkte
- Route C für lizenzierte Produkte.
Als sensibel eingestufte Waren werden ausschließlich über Route A zertifiziert. Dazu gehören zum Beispiel Fleisch, Fisch, Milchprodukte und andere frische landwirtschaftliche Erzeugnisse, Getreide, Müllereierzeugnisse, Speiseöle, Süßwaren, Kosmetik und Elektrogeräte.
Werden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten, stellt die Prüfgesellschaft eine Konformitätsbestätigung (Attestation de Conformité AoC) für die Warensendung aus. Auf Basis der AoC erstellt ANOR anschließend das Konformitätszeugnis (Certificate of Conformity CoC), das der Importeur für die Zollabfertigung in Kamerun zwingend benötigt.
Das Prüfprogramm kann vom Importeur oder Exporteur bei der Normenbehörde ANOR ausgelöst werden, die Kosten trägt der Exporteur. Weitere Informationen stellen die von ANOR autorisierten Prüfgesellschaften Intertek, SGS und TÜV Rheinland bereit.
Anforderungen an Gebrauchtfahrzeuge
Importierte Gebrauchtfahrzeuge werden im Zuge des CIVIC-Programms (Contrôle d’Identification des Véhicules Importés au Cameroun) von SGS identifiziert, nach ihrem Wert geschätzt und technisch auf die Einhaltung der geltenden Normen kontrolliert. Für die Zollabfertigung und Zulassung in Kamerun ist neben anderen Fahrzeugpapieren ein im Exportland ausgestelltes Verkehrstauglichkeitszertifikat (Certificate of Roadworthiness) vorzulegen. Neufahrzeuge und Maschinen unterliegen dem allgemeinen Prüfprogramm für Waren bei der Ankunft in Kamerun (Programme de Vérification des Importations), inspiziert werden sie nach dem CIVIC-Verfahren.
Funk- und Telekommunikationsendeinrichtungen
Für die Einfuhr von Funk- und Telekommunikationsendgeräten muss eine Typenzulassung bei der kamerunischen Telekommunikationsregulierungsbehörde ART (Agence de Régulation des Télécommunications) beantragt werden. Die Typenzulassung dient als Nachweis für die Einhaltung der im Land geltenden Normen.
Gebrauchte Textilien und Bekleidung
Bei der Einfuhr gebrauchter Textilien und Bekleidung ist ein Desinfektions- oder Begasungszertifikat vorzulegen.