Zollbericht Kenia Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und Qualitätsstandards

Die Normenbehörde KEBS regelt das Verfahren zur Konformitätsprüfung seit Februar 2026 neu. Warenimporte aus Deutschland werden jetzt nach der Ankunft in Kenia kontrolliert.

Von Andrea Mack | Bonn

Einzuführende Waren müssen den in Kenia geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltnormen entsprechen. Die Normen und Qualitätsanforderungen werden von der kenianischen Normenbehörde KEBS (Kenya Bureau of Standards) entwickelt und überwacht. 

Änderung beim Verfahren zur Warenprüfung 

Eine Konformitätskontrolle der Produkte findet entweder im Exportland oder nach Eintreffen in Kenia statt. Betroffen sind grundsätzlich alle Waren (general goods) außer Fahrzeuge. Im Februar 2026 hat KEBS neue Verträge mit internationalen Prüfunternehmen für das bestehende Programm zur Konformitätsbewertung vor dem Export (PVoC) bis 2029 abgeschlossen. Allerdings wurde für viele Regionen - darunter Afrika, Nordamerika und weite Teile Europas - kein Prüfunternehmen mehr benannt. Das bedeutet: für Warenlieferungen aus Deutschland wird die vorgeschriebene Konformitätsprüfung aktuell nicht (mehr) vor dem Versand durchgeführt, sondern erst nach der Ankunft in Kenia als sogenannte "Destination Inspection".

Destination Inspection 

Nach dem "Destination Inspection Manual" von Februar 2026 muss der Importeur folgende Dokumente einreichen, um die Warenprüfung bei Ankunft einzuleiten: 

  • Rechnung
  • Import Declaration Form (IDF)
  • Packliste
  • Frachtpapiere (BL/AWB)
  • Zollanmeldung
  • Freiverkäuflichkeitsbescheinigung (Free Sale Certificate).

Aufgabe des Exporteurs ist, gültige Qualitätsnachweise wie Testberichte und Zertifikate bereitzustellen, die bestätigen, dass die Produkte den Vorgaben des Ursprungslands entsprechen. Für eine reibungslose Zollabfertigung empfiehlt KEBS, Produkte vor dem Export in nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren nach kenianischen Standards testen zu lassen. Alle relevanten Unterlagen sollten über die National Single Window Plattform zur Pre-Arrival-Prüfung übermittelt werden.

Auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes finden je nach Warenkategorie Dokumentenprüfungen, physische Inspektionen und gegebenenfalls zusätzlich Produktprüfungen statt. Bei Einhaltung der kenianischen Normen und Qualitätsstandards stellt KEBS ein lokales Konformitätszertifikat CoC (Certificate of Conformity) aus, das für die Zollabfertigung erforderlich ist. Die Gebühren für die Destination Inspection betragen 0,6 Prozent des Zollwerts, jedoch mindestens 300 US-Dollar und höchstens 3.500 US-Dollar je Sendung. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn Proben zur Analyse im Labor entnommen werden. 

Produktspezifische Bestimmungen

Für bestimmte Waren gelten besondere Regelungen. Dazu gehören unter anderem:

  • industrielle Rohstoffe, vollständig zerlegte Bausätze (ckd) für Straßenfahrzeuge, Maschinen und industrielle Ersatzteile, die von registrierten Herstellern zur eigenen Verwendung eingeführt werden, wie im Rahmen des "Manufacturing under bond" oder einer "Export Processing Zone"
  • Ausrüstungen und Originalteile von Herstellern (OEM) für lizenzierte Stromerzeuger
  • von Diplomaten und diplomatischen Vertretungen eingeführte Waren (ausgenommen Fahrzeuge)
  • Reimporte und vorübergehende Einfuhren
  • Direkteinfuhren von Neufahrzeugen mit Herstellergarantie oder Typgenehmigung
  • Druckerzeugnisse und urheberrechtlich geschützte digitale Materialien
  • Kuriersendungen von lizenzierten Paketdienstleistern
  • Waren, die unter dem "Diamond Mark Scheme" der Normenbehörde KEBS zertifiziert sind
  • in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) hergestellte Waren
  • konsolidierte Warensendungen (Sammelladungen).

Für die Einfuhr von gebrauchter Kleidung und gebrauchten Schuhen ist eine Begasungsbescheinigung (Fumigation Certificate) vorzulegen und eine Registrierung bei KEBS erforderlich.

Importierte Gebrauchtfahrzeuge dürfen zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht älter als acht Jahre sein. Benötigt werden eine im Ausfuhrland ausgestellte Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit (Certificate of Roadworthiness) sowie das Original-Zulassungsdokument des Fahrzeugs einschließlich der Abmeldebestätigung. Die Einfuhr von Linkslenkern ist in Kenia nicht erlaubt - außer zur Verwendung zu besonderen Zwecken wie Feuerwehr- oder Kranwagen der HS-Position 8705.

Von anderen Behörden regulierte Produkte

Grundsätzlich ist für alle Waren eine Konformitätsprüfung vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Waren, die nicht von KEBS, sondern von anderen kenianischen Behörden reguliert werden. Für diese Produkte sind die geforderten Unterlagen (wie Lizenzen, Registrierungen, Genehmigungen) der jeweils zuständigen kenianischen Behörde einzureichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen. Hierzu gehören:

  • Explosivstoffe, Waffen und Munition
  • Pflanzen, Saatgut und Pflanzmaterial
  • lebende Tiere und Tierkörper
  • Bruteier
  • Gewebe und Organe
  • pharmazeutische Produkte
  • Pestizide
  • Flugzeuge und Flugzeugteile
  • Wasserfahrzeuge und deren Teile
  • radioaktive Stoffe und Isotope.

Import Standardization Mark (ISM)

Die meisten Produkte können erst dann zollrechtlich abgefertigt und auf dem kenianischen Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem Import Standardization Mark (ISM) versehen sind. Die Kennzeichnung ISM bescheinigt eine erfolgreiche Konformitätsprüfung vor dem Versand (PVoC) oder Inspektion am Bestimmungsort (Destination Inspection) durch KEBS. Der Importeur beantragt das ISM-Etikett elektronisch über die Webseite von KEBS und bringt es auf dem Produkt oder, falls das nicht möglich ist, auf der Verpackung an. Das ISM-Logo enthält die Unique Consignment Reference (UCR) Nummer, den Namen des Importeurs, den Produktnamen und die Produktmarke.

Weitere Informationen über die Konformitätsprüfverfahren und die ISM-Kennzeichnung sind beim Kenya Bureau of Standards abrufbar.

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