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Rahmenbedingungen
CETA erleichtert den Marktzugang, doch Deutschlands Anteil an Kanadas Chemieimporten bleibt mit rund fünf Prozent moderat. Größter Partner bleibt die USA.
25.02.2026
Von Heiko Steinacher | Toronto
Die USA waren für Kanada auch 2025 mit großem Abstand der wichtigste Export‑ und Importpartner im Chemiesektor. Im Jahr 2024 entfielen rund 49 Prozent der Chemieimporte Kanadas auf die Vereinigten Staaten. Deutschland lieferte im selben Jahr rund 5,6 Prozent der kanadischen Chemieimporte und lag damit leicht über dem Niveau von 2023.
Wichtigste Warengruppe bleiben pharmazeutische Erzeugnisse, die etwa zwei Drittel der deutschen Chemielieferungen ausmachen. In der Einfuhr von Basischemikalien konnte Deutschland seinen Marktanteil gegenüber 2020 ausbauen und lag 2024 ebenfalls im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Eine grundlegende Neuausrichtung der kanadischen Handelspolitik hat im Chemiesektor bislang nicht stattgefunden. Zwar verzeichnete Kanada 2024 steigende Handelsströme aus dem Indo‑Pacific‑Raum und Lateinamerika, doch diese Entwicklungen haben an der dominanten Stellung der USA nichts geändert. Die Industrieintegration im nordamerikanischen Markt bleibt hoch, auch vor dem Hintergrund der Energie‑ und Investitionspolitik beider Länder.
Die Chemieindustrie begrüßt CETA
Die Chemieindustrie begrüßt das EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA. Auch wenn Kanada schon vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens keine Zölle auf Chemieerzeugnisse aus der EU erhob, bietet CETA wichtige Vorteile beim Abbau technischer Handelshemmnisse. Für chemienahe Produkte sind solche regulatorischen Fragen oft relevanter als Zollsätze. Dazu zählen beispielsweise Verfahrens‑ und Prüfanforderungen in spezialisierten Produktionsbereichen, die bislang Exporte erschweren konnten. Mit vollständigem Inkrafttreten des Abkommens erwartet die Branche zusätzliche Erleichterungen, insbesondere durch die engere Kooperation beider Seiten in Regulierungsfragen.
Gesetzesgrundlage für die Ein- und Ausfuhrvorschriften vieler Waren ist der "Export and Import Permits Act". Danach können besondere Importkontrollen und Mengenbeschränkungen für Waren definiert werden, darunter auch für chemische Produkte. Betroffene Waren sind in der zu dem Gesetz gehörigen "Import Control List" aufgeführt.
Wichtige Rahmenbedingungen für den Handel mit chemischen Erzeugnissen
Die ''Consumer Chemicals and Containers Regulations '' legen Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Verbraucherprodukte fest. Weitere gesetzliche Vorschriften beinhalten die im Rahmen des Canadian Environmental Protection Act von 1999 (Teil 6) geschaffenen ''New Substances Notification Regulations“ sowie die ''Food and Drug Regulations“. Letztgenannte legen die Anforderungen an die Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Einfuhr, Verteilung und den Verkauf von Lebensmitteln sowie von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Kanada fest. Das Gesetz enthält auch die gesetzlichen Bestimmungen für klinische Versuche mit Arzneimitteln.
Hersteller von Medikamenten benötigen für Import, Produktion und Vertrieb in Kanada eine' ''Drug Establishment Licence“ des Gesundheitsministeriums Health Canada. Für Zollfragen und Einfuhrverfahren ist die Canada Border Services Agency zuständig.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.