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Kanada: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kanada am 1. Mai 1992 in Kraft getreten.
11.07.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Artikel 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Artikel 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.