Zollbericht Kanada Einfuhrverbote und Beschränkungen
Kanada verschärft Anforderungen für Aluminiumimporte
Die Canada Border Services Agency (CBSA) bereitet neue Meldepflichten für Aluminiumimporte vor und passt dazu den bestehenden Allgemeinen Einfuhrgenehmigungsrahmen an.
30.06.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Mit Customs Notice 26‑15 informiert die Canada Border Services Agency (CBSA) über geplante Änderungen an der Allgemeinen Einfuhrgenehmigung Nr. 83 (General Import Permit No. 83) für Aluminiumprodukte. Diese Genehmigung erlaubt die Einfuhr bestimmter Waren der Import Control List, ohne dass für jede Sendung eine individuelle Einfuhrgenehmigung beantragt werden muss.
Im Zuge der geplanten Anpassungen sollen künftig zusätzliche Angaben zum Ursprung von Aluminium verpflichtend werden. Dazu zählen insbesondere das Land der größten und gegebenenfalls zweitgrößten Schmelze (smelt) sowie das Land der letzten Verarbeitung (casting).
Die neuen Meldepflichten sollen nicht für Importeure im Rahmen des Customs Self Assessment-Programms (CSA) sowie für Sendungen, deren Gesamtwarenwert 5000 kanadische Dollar nicht überschreitet, gelten.
Die neuen Anforderungen werden über die bestehende elektronische Zollplattform (Single Window Initiative, Integrated Import Declaration) umgesetzt und gelten für alle Aluminiumprodukte, die unter die Allgemeine Einfuhrgenehmigung Nr. 83 fallen.
Mit Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2026 werden die entsprechenden Herkunftsangaben verpflichtend vorzulegen sein, während sie bis dahin optional bleiben.
Quelle und weitere Informationen: Customs Notice 26-15: Amendments to the General Import Permit No. 83 — Aluminum products