Zollbericht Kanada Zollgesetz und Zollverfahren

CBSA verlängert Maßnahmen für schnelle Kurierabfertigung

Die kanadische Zollbehörde verlängert Übergangsregeln, um trotz Systemumstellung auf CARM weiterhin eine schnelle Abfertigung von Kurier- und E‑Commerce-Sendungen zu gewährleisten.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit Customs Notice 26‑13 verlängert die Canada Border Services Agency (CBSA) bestehende Maßnahmen zur beschleunigten Freigabe von Waren im sogenannten Courier Low Value Shipment (CLVS) Program. Die Regelung ersetzt CN 25‑32 und richtet sich an Importeure, Zollbroker und weitere Programmteilnehmer.

Hintergrund ist die Einführung des digitalen Systems CBSA Assessment and Revenue Management (CARM), das seit Oktober 2024 verpflichtend für Zollabwicklung und Zahlungsprozesse genutzt wird. Importeure müssen sich im CARM Client Portal (CCP) registrieren und eine Business Number (BN) beantragen. Für die Möglichkeit, Waren bereits vor Zahlung der Abgaben freizugeben, ist zudem die Teilnahme am Programm Release Prior to Payment (RPP) sowie die Hinterlegung finanzieller Sicherheiten erforderlich.

Zur Vermeidung von Verzögerungen erlaubt die CBSA weiterhin Übergangslösungen: So können Zollbroker vorübergehend ihre Unternehmensnummer (BN) nutzen, wenn Importeure noch nicht vollständig registriert sind.

Gleichzeitig verfolgt die Behörde für einen Zeitraum von zwölf Monaten einen modifizierten Compliance‑Ansatz, der stärker auf Unterstützung und Begleitung der Unternehmen beim Übergang abzielt. Entsprechend erfolgt die Durchsetzung der Vorschriften weniger strikt.

Bestehende Ausnahmeregelungen, etwa für zeitkritische oder lebenswichtige Güter, bleiben unverändert bestehen.

Quelle und weitere Informationen: Customs Notice 26-13