Zollmeldung Kanada Einfuhrabgaben

Kanada erhöht ausgewählte Zoll- und Abfertigungsgebühren

Die kanadische Zollbehörde CBSA passt mehrere Gebühren zum 1. April 2026 an. Hintergrund sind inflationsbedingte Erhöhungen und neue Steuerregelungen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Customs Notice 26‑04 informiert die Canada Border Services Agency (CBSA) über Änderungen bei ausgewählten Gebühren, die am 1. April 2026 in Kraft treten. Die Anpassungen beruhen auf dem kanadischen Service Fees Act, der vorschreibt, dass bestimmte Gebühren regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Maßgeblich ist dabei der Verbraucherpreisindex von Statistics Canada.

Da zahlreiche betroffene Gebühren seit dem 1. April 2019 nicht entsprechend angepasst wurden, kommt es nun zu einer einmaligen, kumulierten inflationsbedingten Gebührenerhöhung von 25,3 Prozent. Betroffen sind unter anderem Gebühren für Zollagenten – etwa für die Erteilung und Verlängerung von Lizenzen –, Entgelte für besondere Zolldienstleistungen sowie Lagergebühren für Waren in Zollverwahrung. Die genauen Kosten können Sie der Notice entnehmen.

Außerdem weist die CBSA darauf hin, dass auf bestimmte Servicegebühren für die Abfertigung von Reisenden künftig die kanadische Mehrwertsteuer (GST/HST) erhoben wird.

Unternehmen, Zollagenten und weitere betroffene Wirtschaftsbeteiligte sollten die neuen Gebührensätze frühzeitig in ihre Kostenkalkulationen einbeziehen. Die CBSA empfiehlt, die aktualisierten Gebührentabellen zu prüfen, um finanzielle Auswirkungen ab dem 1. April 2026 rechtzeitig zu berücksichtigen.

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