Rechtsbericht Kasachstan Verfassungsrecht
Neue Verfassung in Kasachstan: Auswirkungen im Überblick
Die Verfassung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Für ausländische Unternehmen ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen.
23.04.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Mit der Annahme der neuen Verfassung (Қазақстан Республикасының Конституциясы) am 15. März 2026 hat das Land die umfassendste Reform der Verfassung seit 1993 vollzogen. Die Änderungen wurden per Referendum beschlossen.
Vorrang von internationalen Abkommen wird relativiert
Bislang hatten von Kasachstan ratifizierte internationale Verträge grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht. Die neue Verfassung sieht vor, dass die Geltung internationaler Abkommen künftig durch ein nationales Gesetz bestimmt wird. Dabei ist die amtliche Veröffentlichung eine zwingende Voraussetzung für deren Anwendung.
Unternehmen können sich folglich nicht mehr allein auf ratifizierte Investitions-, Handels- oder Schutzabkommen verlassen. Sie müssen gesondert prüfen, ob und wie diese in nationales Recht überführt werden. Die Frage, was mit den bereits ratifizierten Abkommen passiert, ist derzeit noch offen.
Neue Spielräume für Investitionsstandorte
Im Verfassungstext sind nun erstmals besondere Rechtsregime und Sonderwirtschaftszonen unmittelbar verankert, die bisher per Gesetz geregelt wurden:
"(...) zur Förderung der beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Regionen in Kasachstan soll laut der Verfassung entweder eine Sonderregelung im Finanzbereich oder ein besonderer Rechtsrahmen für sogenannte Städte mit beschleunigter Entwicklung eingeführt werden (...)"
Durch die verfassungsrechtliche Verankerung wird die flexible Anwendung solcher Sonderregime institutionell abgesichert. Sie ermöglicht spezifische Sonderregelungen in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaftstätigkeit und staatliche Organisation, ordnet diese jedoch zugleich einem einheitlichen verfassungsrechtlichen Rahmen unter.
Dabei bleiben die in der Verfassung festgeschriebenen allgemeinen Grundsätze wie der Schutz des Eigentums und die unternehmerische Freiheit sowie die Gleichheit der Marktteilnehmer weiterhin verbindlich. Sonderregelungen dürfen diese Prinzipien nicht außer Kraft setzen, sondern müssen mit ihnen vereinbar ausgestaltet werden.
Insgesamt spiegelt die Aufnahme in die Verfassung das Bestreben wider, Instrumente zur gezielten und beschleunigten Entwicklung einzelner Regionen und Wirtschaftssektoren dauerhaft zu institutionalisieren. Für ausländische Unternehmen eröffnet dies zusätzliche Investitionsstandorte mit spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, auch jenseits der bisherigen Sonderwirtschaftszonen.
Neues Gesetzgebungsverfahren: Vereinfachung mit Vorbehalten
Die Reform sieht eine Neugestaltung des Gesetzgebungsverfahrens vor. Für Unternehmen ist diese Neuerung relevant, da neue zusätzliche Akteure in die Gesetzgebungsvorbereitung eingebunden werden. Das bisher aus zwei Kammern bestehende Parlament (Senat und Majilis) wird durch ein Ein-Kammer-Parlament (Kurultai) ersetzt. Der Kurultai besteht aus 145 Abgeordneten, deren Amtszeit fünf Jahre beträgt.
Die Gesetzgebungsinitiativen können künftig eingebracht werden durch:
- Abgeordnete des Kurultai;
- die Regierung;
- den Präsidenten sowie
- den neu geschaffenen Volksrat "Halk Kengesi".
Alle Gesetzesvorhaben werden ausschließlich im Kurultai beraten und müssen mindestens drei Lesungen durchlaufen. Der Präsident muss die beschlossenen Gesetze innerhalb von zehn Tagen unterschreiben. Er behält sich jedoch das Recht vor, Prioritäten bei der Verabschiedung von Gesetzen festzulegen. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten behandelt werden.
Dem neu geschaffenen Volksrat "Halk Kengesi" misst die Verfassung als oberstem beratendem Gremium Bedeutung zu. Es soll Empfehlungen zu zentralen Fragen der Innenpolitik, der nationalen Einheit und der gesellschaftlichen Entwicklung ausarbeiten. Der Volksrat kann zudem Gesetzesinitiativen einbringen und die Durchführung eines Referendums vorschlagen.
Das bisherige Verfahren wird damit vereinfacht und beschleunigt. Der Kurultai erhält formal eine größere Autonomie. Gleichzeitig merken kritische Stimmen an, dass der starke Einfluss des Präsidenten auf die Gesetzgebung erhalten bleibt.
Stärkung der Kommunalverwaltung
Betrachtet man das aktuelle Verwaltungsmodell, so basiert es auf einer klaren Hierarchie:
- Gouverneur der Region
- Bezirksvorsteher
- Gemeindevorsteher.
Alle Entscheidungen durchlaufen diesen exekutiven Prozess. Zivilgesellschaftliche Institutionen und wirtschaftliche Akteure werden nur im Rahmen von "öffentlichen Räten“ einbezogen, allerdings ohne wirklich Einfluss nehmen zu können.
Die Reform sieht eine deutlichere Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf die lokale Ebene vor. Lokale Parlamente (Maslikhate), mehrheitliche Abgeordnetenwahlen und kommunale Selbstverwaltungsorgane sollen stärker über regionale Entwicklungsmaßnahmen entscheiden. Für Unternehmen kann dies zu schnelleren Entscheidungen auf lokaler Ebene, etwa bei Infrastrukturprojekten oder Ausschreibungen, führen. Gleichzeitig wird die Bedeutung regionaler Akteure und Verwaltungspraktiken weiter zunehmen.
Recht auf Streik präzisiert
Das Recht auf Streik war bereits in der alten Verfassung verankert. Die neue Verfassung präzisiert dieses Recht und erkennt das Recht auf individuelle und kollektive Arbeitskämpfe ausdrücklich an. Gleichzeitig verweist sie klar auf die gesetzlich festgelegten Verfahren zur Beilegung von Arbeitskonflikten. Für Arbeitgeber bedeutet dies keine grundlegende Neuausrichtung des Arbeitsrechts, wohl aber eine stärkere verfassungsrechtliche Absicherung bestehender Mechanismen.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Kasachstan
- GTAI-Publikation Wirtschaftsausblick Kasachstan