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Recht kompakt | Katar | Dokumentationspflichten

Katar: Dokumentationspflichten einer Entsendung

Beabsichtigt ein Unternehmen seine Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) in Katar zu erbringen, wird es eine örtliche Niederlassung gründen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem

Um ein Gewerbe zu betreiben benötigt man eine "trade license" und eine "signage license" , beide zu beantragen bei der zuständigen Kommunalverwaltung oder dem Ministerium für Wirtschaft und Handel.

Mit dem Antrag auf Erteilung einer "trade license" müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bescheinigung über die Registrierung im Handelsregister;
  • Unterzeichneter Mietvertrag über die gewerbliche Fläche (in arabischer Sprache beziehungsweise in die arabische Sprache übersetzt);
  • Innenaufnahme des gewerblichen Raums;
  • Eine Kopie der Eigentumsurkunde der gewerblichen Fläche.

Die "trade license" wird erteilt, wenn die Fläche gewerblich genutzt werden darf und für das jeweilige Gewerbe geeignet ist. Folglich muss eine neue "trade license" beantragt werden, wenn der Betrieb umzieht.

Mit dem Antrag auf Erteilung einer "signage license" müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Muster des Firmenlogos, das am Eingang der Firma angebracht wird;
  • Außenaufnahme der gewerblichen Fläche.

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