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Rechtsmeldung | Luxemburg | Arbeitsrecht

Anpassung des luxemburgischen Mindestlohnes

Seit dem 1. April 2023 gilt in Luxemburg ein neuer gesetzlicher Mindestlohn.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) wird als Bruttomonatslohn für eine 40-Stunden-Woche verstanden und beträgt derzeit 2.508,24 Euro pro Monat (100 Prozent). Die konkrete Höhe des Mindestlohnes hängt vom Stand der beruflichen Ausbildung der Arbeitnehmenden ab.

Zum 1. April 2023 wurden die Sätze wie folgt erhöht:

Alter und Qualifikation der Mitarbeitenden

Prozent des sozialen Mindestlohnes

Mindestlohn pro Monat (in Euro)

Qualifizierte Arbeitnehmende

120

3.009,88

Unqualifizierte Arbeitnehmende

100

2.508,24

17 bis 18 Jahre

80

2.006,59

15 bis 17 Jahre

75

1.881,18

Der Mindestlohn ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden: Steigt oder sinkt der Verbraucherpreisindex im Laufe eines Halbjahres um 2,5 Prozent, so werden grundsätzlich auch die Gehälter im gleichen Verhältnis angepasst. Der Verbraucherpreisindex wird regelmäßig vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques – Statec) veröffentlicht.

Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der in der Lohntabelle festgelegte Tariflohn.

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