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Rechtsmeldung | Luxemburg | Arbeitsrecht

Anpassung des luxemburgischen Mindestlohnes

Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Luxemburg ein neuer gesetzlicher Mindestlohn.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) wird als Bruttomonatslohn für eine 40-Stunden-Woche verstanden und beträgt derzeit 2.703,74 Euro pro Monat (100 Prozent). Die konkrete Höhe des Mindestlohnes hängt vom Stand der beruflichen Ausbildung der Arbeitnehmenden ab.

Zum 1. Mai 2025 wurden die Sätze wie folgt erhöht:

Alter und Qualifikation der MitarbeitendenProzent des sozialen MindestlohnesMindestlohn pro Monat (in Euro)
Qualifizierte Arbeitnehmende (18 Jahre und mehr)1203.244,48
Unqualifizierte Arbeitnehmende (18 Jahre und mehr)1002.703,74
17 bis 18 Jahre802.162,99
15 bis 17 Jahre752.027,80

Der Mindestlohn ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden: Steigt oder sinkt der Verbraucherpreisindex im Laufe eines Halbjahres um 2,5 Prozent, so werden grundsätzlich auch die Gehälter im gleichen Verhältnis angepasst. Der Verbraucherpreisindex wird regelmäßig vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques – Statec) veröffentlicht. Seit dem 1. Mai 2025 liegt die Indexzahl bei 968,04.

Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der in der Lohntabelle festgelegte Tariflohn.

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