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Rechtsbericht | Portugal | Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht in Portugal

Bei einer geschäftlichen Tätigkeit in Portugal sind vor allem steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Bedeutung. Ein erster Überblick.

Von Nadine Bauer | Bonn

Einkommensteuer

Natürliche und juristische Personen benötigen für ihre steuerlichen Verpflichtungen eine Steueridentifikationsnummer (Número de Identificação Fiscal – NIF). Informationen zur Beantragung stellt das Portal ePortugal zur Verfügung. 

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer ist der Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares (CIRS). Für das Jahr 2023 ergeben sich gemäß Art. 68 CIRS folgende Sätze:

Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro)

Steuersatz (in Prozent)

Bis zu 7.479

14,5

Über 7.479 bis zu 11.284

21

Über 11.284 bis zu 15.992

26,5

Über 15.992 bis zu 20.700

28,5

Über 20.700 bis zu 26.335

35

Über 26.335 bis zu 38.632

37

Über 38.632 bis zu 50.483

43,5

Über 50.483 bis zu 78.834

45

Über 78.834

48

Darüber hinaus wird auf den Teil der Einkünfte, der 80.000 Euro übersteigt, ein Zuschlag (Taxa adicional de solidariedade) in Höhe von 2,5 Prozent erhoben. Für den Teil des Einkommens, der 250.000 Euro übersteigt, gilt wiederum ein Steuersatz in Höhe von 5 Prozent (Art. 68-A CIRS).

Zum Vergleich die Sätze, die für das Jahr 2022 gelten:

Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro)

Steuersatz (in Prozent)

bis zu 7.116

14,5

über 7.116 und bis zu 10.736

23

über 10.736 und bis zu 15.216

26,5

über 15.216 und bis 19.696

28,5

über 19.696 und bis 25.076

35

über 25.076 und bis 36.757

37

über 36.757 und bis zu 48.033

43,5

über 48.033 und bis zu 75.009

45

über 75.009

48

Eine besondere Steuerregelung gilt für natürliche Personen, die in Portugal steuerlich ansässig werden (residente não habitual) und in den letzten fünf Jahren nicht als solche besteuert wurden. Im Rahmen dieser Regelung können die betreffenden Personen einen Einkommensteuersatz in Höhe von 20 Prozent auf ihr in Portugal erzieltes Arbeitseinkommen (Kategorie A) sowie auf ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb und freien Berufen (Kategorie B) in Anspruch nehmen, sofern sie eine Tätigkeit mit hoher Wertschöpfung (actividades de elevado valor acrescentado) ausüben. Ein Antrag auf Inanspruchnahme dieser Steuerregelung muss elektronisch bis einschließlich 31. März des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Steuerpflichtige in Portugal steuerlich ansässig wurde. Ausführliche Informationen finden sich in diesem Merkblatt (auf Englisch).

Mit dem Steuerrechner Simulador IRS lässt sich die persönliche Einkommensteuer für die Vorjahre simulieren.

Doppelbesteuerungsabkommen

Gemäß dem Welteinkünfteprinzip müssen Steuerpflichtige ihre weltweit erzielten Einkünfte im Wohnsitzstaat versteuern. Auf der anderen Seite steht aufgrund des Souveränitätsprinzips dem Staat das Besteuerungsrecht zu, dem die Einkünfte zuzuordnen sind. Es besteht somit die Gefahr, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, so auch mit Portugal.

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

Sozialversicherung

Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Tätigkeitsortprinzip. Mit anderen Worten: Man unterliegt dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem man arbeitet. Bei der Entsendung beziehungsweise grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das deutsche Sozialversicherungsrecht anwendbar. Innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen der Europäischen Union (EU) und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009. Als Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer/Selbständige weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterfällt, dient die A1-Bescheinigung. Sie ist grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in Portugal zu beantragen, unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Grundlegende Informationen hält die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland bereit; im Merkblatt Arbeiten in Portugal werden verschiedene Tätigkeitsszenarien beleuchtet.

Die rechtliche Grundlage der Sozialversicherung in Portugal bildet der Código dos Regimes Contributivos do Sistema Previdencial de Segurança Social (CC). Danach müssen Arbeitnehmende Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 11 Prozent des Bruttolohnes entrichten, Art. 53 CC. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 23,75 Prozent. In diesem Satz sind unter anderem Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, aber auch Elternzeit eingeschlossen. Für Selbständige gilt ein Beitragssatz in Höhe von 21,4 Prozent, Art. 168 CC.

Zur Erfassung im portugiesischen Sozialversicherungssystem ist eine Sozialversicherungsnummer (Número de Identificação da Segurança Social – NISS) erforderlich. Diese wird vom Ministério do Trabalho, Solidariedade e Segurança Social vergeben. Informationen zur Beantragung stellt das Ministerium auf dieser Webseite zur Verfügung (auf Englisch).

Lohn- und Lohnnebenkosten

Im Jahr 2023 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Portugal 760 Euro pro Monat.

Einen umfassenden Überblick mit grundlegenden Informationen zum portugiesischen Arbeitsrecht bietet die GTAI-Publikation Lohn- und Lohnnebenkosten Portugal.

Weitere Informationen

Die portugiesische Steuerbehörde Autoridade Tributária e Aduaneira stellt umfangreiche Informationen zum Steuerrecht in englischer Sprache zu Verfügung. Einen Überblick zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Portugal gibt das Portal EURES der Europäischen Kommission.

Das Portal 21 gibt Einblicke in verschiedenste Rechtsgebiete rund um das Thema Dienstleistungen.

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