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Recht kompakt | Thailand | Entsendung

Thailand: Aufenthalt und Entsendung

Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig. Bei Entsendungen sind insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu beachten. (Stand: 29.04.2025)

Von Julia Merle | Bonn

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

Arbeitsrecht/Entsendevertrag

Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

Hinweis: GTAI stellt Informationen zum Arbeitsmarkt Thailand bereit. Eine Liste mit Adressen von in Thailand tätigen Anwält:innen ist auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok abrufbar.

Aufenthaltsrecht

Für eine Beschäftigung in Thailand und geschäftliche Zwecke ist für Ausländer ein spezielles Visum, das sogenannte Non-Immigrant Visum B/S, erforderlich (siehe dazu zum Beispiel die Übersicht auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs). Zudem ist eine Arbeitserlaubnis notwendig, wenn man in Thailand arbeiten möchte.

In einigen Branchen ist seit 2018 bei Erfüllung bestimmter Kriterien und Qualifikationen die Ausstellung sogenannter SMART Visa insbesondere für Investoren und Führungskräfte möglich.

Ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können seit September 2022 ein neues Langzeitvisum, das sogenannte Long-Term Resident (LTR)-Visum, für Thailand beantragen. Dazu zählen hochqualifizierte Fachkräfte. Das LTR-Visum besteht dann für eine Dauer von zehn Jahren. Die genauen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, und weitere Informationen zum Beantragungsverfahren können zum Beispiel der englischsprachigen Webseite des thailändischen Board of Investment (BOI) entnommen werden.

Für sogenannte Digital Nomads und Workations bietet Thailand das neue Destination Thailand Visa (DTV) an. Damit sind während einer Gültigkeit von fünf Jahren mehrmalige Einreisen mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen je Einreise möglich.

Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit. Bei Fragen zu Einreisebestimmungen und Visa kontaktieren Sie bitte vorrangig die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate).

Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht sind Doppelversicherungen möglich, da zwischen Deutschland und Thailand kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kommt bei Tätigkeit in Thailand auch das thailändische Sozialversicherungsrecht zur Anwendung. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Social Security Act B.E. 2533 (1990). Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen grundsätzlich jeweils 5 Prozent des Lohnes als Sozialabgaben leisten, wobei eine Beitragsbemessungsgrenze von 15.000 Baht (entspricht ca. 400 Euro) gilt.

Steuerrecht

Zwischen Thailand und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Bei Entsendungen ist insbesondere Art. 14 DBA von Relevanz: In Art. 14 Abs. 2 DBA sind die Voraussetzungen genannt, unter denen Deutschland als Ansässigkeitsstaat ausnahmsweise das Besteuerungsrecht (Einkommensteuer) für die Vergütungen nach Thailand entsandter Arbeitnehmer innehat (Stichwort: 183-Tage-Regelung; maßgeblich ist hier das Steuerjahr). Diese müssen kumulativ vorliegen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, kommt gemäß Art. 14 Abs. 1 DBA grundsätzlich das thailändische Einkommensteuerrecht zur Anwendung.

Bei Entsendungen sollten Arbeitgeber auch im Blick haben, ob eventuell durch die Tätigkeit des Mitarbeitenden in Thailand dort eine sogenannte steuerliche Betriebsstätte begründet wird ("Betriebsstättenrisiko"); siehe dazu: Art. 5 DBA (insbesondere zur "Vertreterbetriebsstätte"). Dies kann zu körperschaftsteuerlichen Verpflichtungen führen.

Welt: Richtig entsenden: Ein Blick in die EU und ins Drittland (Oktober 2023)

Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zur Entsendung von Mitarbeitenden und den damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten.

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