Zollmeldung Kenia Warenbegleitpapiere
Kenia verlangt Ursprungszeugnis für alle Warenimporte
Zum 1. Juli 2025 ist in Kenia eine neue Regelung in Kraft getreten: Für alle Warensendungen ist ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) verpflichtend.
24.07.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Die Kenya Revenue Authority (KRA) weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle Importe nach Kenia ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin/CoO) beizufügen ist, das den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware bestätigt. Die neue Vorschrift basiert auf dem Finance Act 2025 und dem geänderten Tax Procedures Act, Section 44A.
In Deutschland werden die CoO von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Das Ursprungszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Exporteurs und Importeurs
- Ausgangshafen
- genaue Warenbezeichnung und -menge
- Ursprungsland und Bestimmungsland.
Um eine reibungslose Abfertigung der Ware zu unterstützen, gewährt die KRA eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025. Danach können alle Sendungen ohne gültiges CoO beschlagnahmt oder eingezogen werden.
Quellen: