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Special | Kolumbien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

Gesetzliche Grundlagen

Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Kolumbien beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 92 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. In Kolumbien werden verschiedene soziale Gruppen diskriminiert. Frauen verdienen im Durchschnitt rund 12 Prozent weniger als Männer für die gleiche Arbeit, beispielsweise in der Kaffeeproduktion. Dennoch übertrifft Kolumbien die größten Volkswirtschaften in der Region beim Thema Frauen in Führungspositionen, so der Global Board Diversity Tracker 2022/2023 des Beratungsunternehmens Egon Zehnder. Bei den untersuchten Unternehmen mit mindestens 8 Milliarden US-Dollar (US$) Firmenwert waren knapp ein Viertel der Vorstandssitze (etwa 9 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor) mit Frauen besetzt. Bei den kleineren untersuchten Unternehmen war der Anteil etwas geringer. In Kolumbien gibt es zwar keine Quotenregelung für börsennotierte Unternehmen im Privatsektor. Allerdings verabschiedete das Land vor zwölf Jahren ein Gesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an hochrangigen Staatsämtern festlegt und vorschreibt, dass mindestens 30 Prozent der öffentlichen Ämter von Frauen besetzt sein müssen.

Afrokolumbianische Gemeinschaften und indigene Gruppen genießen im Land besondere Konsultationsrechte. Dennoch beschweren sich lokale Gruppen regelmäßig über die Auswirkungen des Bergbaus auf ihre Gemeinden, insbesondere im Kohlebergbau. Umsiedlungen, Gesundheitsschäden und Wassermangel gehören zu den Auswirkungen, für die die Gemeinden die Bergbauunternehmen verantwortlich machen. Zudem würden Gemeindemitglieder kaum von den Unternehmen vor Ort angestellt, so eine Recherche im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Um mögliche Risiken in Bezug auf Ungleichbehandlung bei der Beschäftigung in Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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