Zollbericht Kongo, Demokratische Republik Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften
Für den Vertrieb von Waren im Kongo sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Güter unterliegen einer verpflichtenden Qualitätsprüfung vor dem Versand.
21.03.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Verpflichtende Vorversandkontrolle mit Konformitätsprüfung
Die kongolesische Kontrollbehörde OCC (Office Congolais de Contrôle) hat die internationale Prüfgesellschaft Bureau Veritas damit beauftragt, Warensendungen ab einem fob-Wert von 2.500 US$ vor dem Versand zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Lieferungen ordnungsgemäß sind und den Importanforderungen Kongos entsprechen.
Das „Programme de Vérification des Importations“ umfasst unter anderem eine Prüfung des Exportmarktpreises, der Warentarifierung, des Zollwerts, der Dokumente und der Konformität der Waren mit den im Land geltenden Normen.
Um das Programm einzuleiten, muss der Importeur zunächst für Wareneinfuhren ab einem Wert von 2.500 US$ eine Einfuhrlizenz mit der Einfuhranmeldung „Déclaration d’Importation des Biens - DIB“ bei einer autorisierten Geschäftsbank beantragen. Die Importlizenz wird mittels Registrierung (Validierung) durch die Bank ausgestellt. Anschließend wird der Inspektionsauftrag über die zentrale Anlaufstelle für Außenhandel GUICE (Guichet Unique Intégral du Commerce Extérieur) an Bureau Veritas übermittelt. Deren Inspektionsbüro im Exportland führt eine physische Kontrolle der Waren durch und prüft die vom Exporteur vorgelegten Begleitpapiere wie Handelsrechnung, Transportdokument, Testbericht oder Konformitätszertifikat. Jeder Lieferung von Chemikalien oder biologischen Produkten muss ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) beigefügt werden.
Nach erfolgreicher Kontrolle stellt Bureau Veritas einen Prüfbericht „Attestation de Vérification - AV“ aus, den der Importeur für die Zollabfertigung zwingend benötigt. Die AV wird elektronisch übermittelt und via Single Window GUICE an die OCC und die Generalzolldirektion DGDA weitergeleitet. Fällt das Ergebnis der Kontrolle negativ aus, wird ein Ablehnungsbescheid „Avis de Refus d’Attestation - ARA“ ausgestellt.
In der Regel trägt der Importeur die Gebühren für die Vorabkontrolle. Der Exporteur muss für Kosten aufkommen, die im Fall zusätzlich erforderlicher Inspektionen, Audits oder Tests entstehen.
Die folgenden Waren sind von einer Inspektionspflicht befreit:
- Einfuhrsendungen mit einem fob-Wert unter 2.500 US$
- von der Regierung eingeführte Waffen und Munition
- lebende Tiere
- frische Eier
- frisches oder gekühltes Obst, Gemüse, Fisch und Fleisch (nicht gefroren)
- Zeitungen und Zeitschriften
- Wiedereinfuhren in unverändertem Zustand
- persönliche Gegenstände einschließlich Kraftfahrzeuge, die von Gebietsansässigen eingeführt werden, die in ihr Heimatland zurückkehren
- Postsendungen ohne Handelswert
- Warenmuster
- Spenden von ausländischen Regierungen oder internationalen Organisationen an Stiftungen, Wohlfahrtsverbände und humanitäre Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt wurden
- persönliche Geschenke
- Hilfslieferungen ausländischer Regierungen, Organisationen oder Privatpersonen in Katastrophenfällen
- Geschenke und Waren für den Eigenbedarf von diplomatischen Einrichtungen, der UNO oder anderen Nichtregierungsorganisationen, die zollbefreit einführen dürfen
- Waren, die mit Spenden und externen Mitteln, einschließlich Darlehen, erworben wurden.
Bei Bureau Veritas stehen weitere Informationen zu dem Prüfprogramm im Exportland bereit.
Anerkannte Normen
Die kongolesische Behörde, die für die Kontrolle der Qualität, der Menge und der Konformität der Waren mit den nationalen Normen zuständig ist, ist das kongolesische Kontrollbüro OCC (Office Congolais de Contrôle). Da das OCC Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) ist, entsprechen die kongolesischen Standards weitgehend den international anerkannten Normen und technischen Vorschriften.
Kongo ist Teilnehmer des Affiliate Country Programme der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) und hat daher verschiedene internationale Normen der IEC übernommen.
Für die Einfuhr von und den Handel mit Kommunikationsgeräten ist eine Typgenehmigung (Certificat d'homologation des équipements des télécommunications) erforderlich. Der Importeur muss die Genehmigung bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation im Kongo (ARPTC) beantragen.