Zollbericht USA Konformitätserfordernisse

Normen und Konformitäten für Konsumgüter

Ausländische Hersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den US-Standards und Sicherheitsregeln entsprechen. Dies ist durch eine Konformitätserklärung nachzuweisen.

Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn

Sicherheit von Konsumgütern mit Konformitätserklärung bestätigen 

Ausländische Hersteller und Zulieferer von Verbraucherprodukten sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sämtliche einschlägigen Sicherheits‑ und Verbotsvorschriften, Standards und Verordnungen der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC) erfüllen. Dies ist durch eine Konformitätserklärung zu bestätigen.

Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere der im August 2008 verabschiedete Consumer Product Safety Improvement Act of 2008 (CPSIA). Das Gesetz beinhaltet umfassende Änderungen des amerikanischen Produktsicherheitsrechts, das seit 1972 unter anderem im "Consumer Product Safety Act" geregelt ist. Neben speziellen Regelungen für Spielzeug enthält der CPSIA auch allgemeine Vorschriften zur Prüfung und Zertifizierung von Verbraucherprodukten, die für zahlreiche Produktkategorien relevant sind.

Gemäß 16 CFR 1110.7 ist bei im Ausland hergestellten Produkten grundsätzlich der Importeur für die Konformitätserklärung verantwortlich. Die Pflicht zur Abgabe einer Konformitätserklärung bestand bereits vor Inkrafttreten des CPSIA, wurde jedoch dahingehend erweitert, dass seitdem nicht nur Produkte, die einem ausdrücklich benannten "Consumer Product Safety Standard“ unterliegen, zertifizierungspflichtig sind, sondern auch solche, die einer vergleichbaren Regelung ("similar rule“) nach einem anderen Produktsicherheitsgesetz unterliegen.

Zu den weiteren relevanten Produktsicherheitsgesetzen zählen unter anderem:

  • Federal Hazardous Substances Act
  • Flammable Fabrics Act
  • Poison Prevention Packaging Act
  • Refrigerator Safety Act
  • Children's Gasoline Burn Prevention Act
  • Virginia Graeme Baker Pool and Spa Safety Act

Hersteller müssen seit Inkrafttreten des CPSIA also eine wesentlich größere Anzahl von Standards erfüllen.

Elektronische Übermittlung der Konformitätserklärung

CPSC führt ab 2026 schrittweise ein eFiling‑Programm ein, das Importeure verpflichtet, Daten aus Konformitätsbescheinigungen elektronisch an die US‑Zollbehörde (CBP) zu übermitteln. Betroffen sind alle importierten Konsumgüter, die verbindlichen Produktsicherheitsstandards unterliegen, einschließlich De‑minimis‑Sendungen. Die neuen Pflichten gelten ab 8. Juli 2026, für Waren aus Foreign‑Trade‑Zones ab 8. Januar 2027, und dienen einer gezielteren Risikokontrolle sowie effizienteren Importabfertigung bei unverändertem materiellen Sicherheitsrecht.

Meldepflichten gegenüber der CPSC

Auch ohne bestehende Zertifizierungs- oder eFiling-Pflichten unterliegen potenziell risikobehaftete, gefährliche oder nicht konforme Verbraucherprodukte der Meldepflicht gegenüber der CPSC.

Produkte für Kinder

Besondere Anforderungen gelten für sogenannte Kinderprodukte/Produkte für Kinder ("children’s products“). Darunter versteht die CPSC Artikel (Spielzeug, andere Produkte), die primär für den Ge- oder Verbrauch von Kindern bis einschließlich zwölf Jahren bestimmt sind. Als Maßstab dienen Herstellerangaben, Werbung und Altersbestimmungsrichtlinien der CPSC. Diese Produkte müssen von einem bei der CPSC akkreditierten Labor getestet werden. Umfangreiche Informationen stellt CPSC zur Verfügung: Children's Product Certificate und FAQs

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