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Zollbericht Kongo, Demokratische Republik Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte auch besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Im Allgemeinen müssen Waren, die in die DR Kongo eingeführt werden sollen, gemäß den nationalen oder anerkannten internationalen Normen gekennzeichnet werden.

Abgepackte Lebensmittel

Die Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln zum Beispiel richtet sich nach den Bestimmungen des Codex Alimentarius, einer Sammlung von internationalen Lebensmittelstandards. Folgende Informationen sind auf dem Etikett anzugeben:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Liste der Zutaten
  • Nettoinhalt und Abtropfgewicht
  • Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers, Händlers, Importeurs, Exporteurs oder Verkäufers
  • Ursprungsland
  • Chargennummer
  • Datum der Kennzeichnung und Lagerungshinweise
  • Gebrauchsanweisung.

Getränke und Tabakwaren

Bei alkoholischen Getränken ist der Alkoholgehalt in Prozent oder in Volumenprozent auf dem Etikett anzugeben. Die Etiketten von Tabakerzeugnissen müssen Informationen über den Teer- und Nikotingehalt enthalten. Zusätzlich ist auf den Packungen der Warnhinweis "Fumer est préjudiciable à la santé" (Smoking is dangerous for health) anzubringen.

Zur besseren Rückverfolgbarkeit von verbrauchsteuerpflichtigen Produkten führte die Generalzolldirektion Anfang 2022 ein System der sicheren Kennzeichnung ein. Seitdem sind Getränke, Zigaretten, andere Tabakerzeugnisse sowie weitere Produkte und Instrumente, die zum Rauchen verwendet werden, mit Steuermarken beziehungsweise Banderolen zu kennzeichnen. Diese Regelung soll in Zukunft auf andere verbrauchsteuerpflichtige Waren ausgeweitet werden.

Arzneimittel

Gemäß dem Ministerialerlass Nr. 1250 vom 28. September 2015 über die Registrierung und Zulassung von Arzneimitteln sind auf Einzelverpackungen von Arzneimitteln folgende Angaben auf Französisch erforderlich:

  • Name des Produkts
  • qualitative und quantitative Zusammensetzung pro Dosis oder in Prozent
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • bei medizinischen Mustern der Hinweis "echantillon medical gratuit, ne peut etre vendu"
  • Chargennummer
  • Darreichungsform
  • Gewicht, Volumen und Menge des Arzneimittels
  • Herstellungs- und Verfallsdatum
  • Gebrauchsanweisung, einschließlich Art der Verabreichung und möglicher Nebenwirkungen
  • gegebenenfalls Hinweise zur Lagerung und Handhabung
  • die Warnung, das Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufzubewahren, oder andere geeignete Warnhinweise.

Werden Arzneimittel in Ampullen aufbewahrt, sind auf jeder einzelnen Ampulle folgende Informationen anzugeben: Produktname, Wirkstoffmenge, Volumen der Ampulle, Art der Verabreichung, Verfallsdatum und Chargennummer.

Arzneimittel müssen bei Ankunft in Kongo eine Resthaltbarkeit von mindestens zwei Dritteln ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer aufweisen. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten zum Beispiel auch für Nahrungsergänzungsmittel oder Zahnpasta.

Spezifische Verpackungsvorschriften sind nicht bekannt. Versender sollten sich an internationale Normen halten. Die Waren sollten sicher verpackt werden, um tropischer Hitze, Feuchtigkeit, Schädlingen, grober Behandlung und Diebstahl standzuhalten.

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