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Recht kompakt | Kroatien | Insolvenzrecht

Insolvenzrecht in Kroatien

Das Insolvenzrecht in Kroatien ist in zwei Abschnitte geteilt: das Vorinsolvenzverfahren und das Insolvenzverfahren. 

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Das kroatische Insolvenzrecht ist im sogenannten Konkursgesetz (Stecajni zakon) geregelt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem sogenannten Vorinsolvenzverfahren (Predstecajni postupak) und dem eigentlichen Insolvenzverfahren (Stecajni postupak).

Vorinsolvenzverfahren

Das Vorinsolvenzverfahren (Predstecajni postupak) nach den Art. 21 ff. des kroatischen Konkursgesetzes ist darauf ausgerichtet, eine Sanierung des Unternehmens herbeizuführen, um eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zu ermöglichen. Regelmäßig wird es dann in Betracht kommen, wenn die Gläubiger des von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmens ein besonderes Interesse an der Fortführung des Geschäftsbetriebs haben werden. Daher sind neben dem betroffenen Unternehmen auch die Gläubiger selbst zur Einleitung des Vorinsolvenzverfahrens berechtigt. Erste Indizien für eine ernste Liquiditätsschwierigkeit des betroffenen Unternehmens sind nach dem kroatischen Konkursgesetz dann anzunehmen, wenn:

- das Unternehmen in seiner Arbeitgeberfunktion mit der Auszahlung von Löhnen 30 Tage in Verzug ist;

- das Unternehmen einen oder mehrere Einträge über nicht erfolgte Zahlungen (Rechnungsbegleichungen) in den entsprechenden Registern der kroatischen Finanzagentur FINA (Financijska agencija) hat.

Die vorbereitenden Maßnahmen zum Vorinsolvenzverfahren erfolgen unter der Beteiligung eines sogenannten Verwalters (povjerenik), zu dessen Aufgaben unter anderem die Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners gehört, die Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche, die Überwachung aller Finanzoperationen.

Kernstück des kroatischen Vorinsolvenzverfahrens ist die Erstellung des Restrukturierungsplans (Plan restrukturiranja), auf dessen Grundlage das wirtschaftliche Fortbestehen des Unternehmens gewährleistet werden soll. In ihm sind unter anderem die Maßnahmen für die Restruktuierung, eine Gegenüberstellung aller Forderungen und der im Unternehmen vorhandenen Mittel wie auch der voraussichtlichen Restrukturierungskosten aufzuführen.

Liegen dem zuständigen Gericht, in Kroatien ist für Insolvenzangelegenheiten das Handelsgericht (trgovacki sud) zuständig, alle erforderlichen Dokumente vor, eröffnet es das Vorinsolvenzverfahren. Dabei steht es im Ermessen des Gerichts, ob für die weitere Durchführung des Verfahrens die Beteiligung des Verwalters (povjerenik) erforderlich sein wird.

Die Anmeldung der Forderung im Rahmen eines Vorinsolvenzverfahrens erfolgt bei der kroatischen Finanzagentur (Artikel 36 des kroatischen Konkursgesetzes). Sie muss unter anderem Angaben enthalten zum Gläubiger, Schuldner, der Rechtsgrundlage wie auch zur Höhe des Anspruchs sowie zu Beweisen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs. Die Frist für die Forderungsanmeldung beträgt 15 Tage ab Eröffnung des Vorinsolvenzverfahrens.

Insolvenzverfahren

Das klassische Insolvenzverfahren (stecajni postupak) nach den Art. 75 ff. des kroatischen Insolvenzgesetzes kann dann eingeleitet werden, wenn das Gericht die Zahlungsunfähigkeit (nesposobnost za placanje) oder die Überschuldung (prezaduzenost) eines Unternehmens feststellt. Die Zahlungsunfähigkeit wird angenommen, wenn ein dauerhaftes Unvermögen zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten eingetreten ist. Die Tatsache, dass der Schuldner Forderungen einiger Gläubiger ganz oder teilweise beglichen hat oder begleichen wird, bedeutet nicht, dass er zahlungsfähig ist. Feste Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit sind, wenn an drei aufeinanderfolgenden Terminen ein Unternehmen in seiner Arbeitgeberfunktion keine Gehälter ausgezahlt hat oder das Unternehmen einen oder mehrere Einträge über nicht erfolgte Zahlungen (Rechnungsbegleichungen) in den entsprechenden Registern der kroatischen Finanzagentur hat, die älter als 60 Tage sind.

Die Überschuldung liegt dann vor, wenn nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen je wird nachkommen können.

Bei einem klassischen Insolvenzverfahren sind Forderungen innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses beim Insolvenzverwalter einzureichen.

Insolvenzregister

Das kroatische Insolvenzregister ist ein öffentlich zugängliches elektronisches Register, das gemäß der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eingerichtet wurde und darauf abzielt, die Information der zuständigen Gläubiger und Gerichte über eingeleitete Insolvenzverfahren zu verbessern. Das Insolvenzregister wird mindestens einmal täglich aktualisiert.

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