Recht kompakt Südafrika
Der Länderbericht Recht kompakt Südafrika bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Südafrika bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Deutsche Staatsangehörige sind für einen Aufenthalt, der nicht länger als 90 Tage dauert, in Südafrika von der Visumpflicht befreit.
Die vorübergehende Befreiung von der Visumpflicht wird ab 30. November 2024 auf 30 Tage steigen. Bisher waren es bis zu 15 Tage unter anderem für deutsche Staatsangehörige.
In Kenia kann demnächst ein neues Visum beantragt werden. Digitale Nomaden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes, neu geschaffenes Visum.
Der Länderbericht Recht kompakt Australien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Regelungen zur Einreise nach Australien finden sich im Migration Act 1958.
Die Aussetzung der Arbeitsvisa hat das omanische Arbeitsministerium auf einen bestimmten Zeitraum und auf bestimmte Berufsgruppen begrenzt.
Um in Japan eine bezahlte Arbeitstätigkeit aufzunehmen, ist ein vor der Einreise zu beantragendes Arbeitsvisum erforderlich. Dieses gibt es in verschiedenen Kategorien.
Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ benötigen.
Usbekistan erleichtert den Markteintritt durch niedrige Steuern, Investitionsanreize und eine digitale Verwaltung. Ein erster rechtlicher Überblick.