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Rechtsmeldung Luxemburg Steuerrecht

Luxemburg setzt Steueranreize für mehr Baukonjunktur

Mit einem steuerlichen Maßnahmenpaket will die luxemburgische Regierung dem Wohnungsbau neuen Schwung geben und gleichzeitig das Handwerk unterstützen. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Einige Maßnahmen gelten befristet für das Jahr 2024 – rückwirkend zum 1. Januar. So wird zum Beispiel die Steuergutschrift (crédit impôt) für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes um 10.000 Euro auf nunmehr 40.000 Euro pro Person erhöht. Eine weitere Steuergutschrift wir neu eingeführt, und zwar in Höhe von 20.000 Euro für Investitionen in Mietwohnungen. Die Kapitalertragsteuer für Gewinne, die beim Verkauf von Immobilien erzielt werden, sinkt um 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Immobilie mindestens zwei Jahre gehalten wurde. Nach fünf Jahren sind es sogar 50 Prozent. Ganz steuerfrei gestellt werden Kapitalerträge, die in sozialen Mietwohnungsbau oder in Häuser mit dem Energiestandard A+ reinvestiert werden. Außerdem wird es verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Mietimmobilien geben.

Andere Maßnahmen gelten ohne zeitliche Befristung, so zum Beispiel die verbesserten Absetzungsmöglichkeiten für Kreditzinsen: künftig können für die ersten fünf Jahre 4.000 statt bisher 3.000 Euro abgesetzt werden, für die darauf folgenden fünf Jahre 3.000 Euro (bisher 2.250 Euro) und danach 2.000 Euro (bisher 1.500 Euro). Die steuerliche Freistellung von Netto-Einkommen wird von 75 Prozent auf 90 Prozent erhöht, wenn es sich um Mieteinkünfte eines Unternehmens aus dem sozialen Wohnungsbau handelt. Eine weitere – partielle – steuerliche Freistellung in Höhe von 25 Prozent gibt es für Unternehmen, die jungen Arbeitnehmenden Mietzuschüsse zahlen. 

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