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Rechtsmeldung | Malawi | Steuerrecht

Malawische Regierung kündigt steuerliche Änderungen an

Die Regierung in Malawi hat eine Anpassung der Einkommensteuersätze bekanntgegeben. Auch bei der Körperschaftsteuer und der Steuerverwaltung wurden Neuerungen angekündigt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die malawische Regierung hat Ende Februar folgende steuerliche Änderungen bekanntgegeben:

  • Es soll ein zusätzlicher Körperschaftsteuersatz in Höhe von 10 Prozent auf Gewinne über 10 Milliarden Malawi-Kwacha (ca. 5,5 Millionen Euro) eingeführt werden.
  • Die Quellensteuersätze sollen angepasst werden. So sollen auf Zinserträge aus Lebensversicherungen statt 20 nur noch 15 Prozent anfallen. Für Vermittler von mobilen Geldgeschäften soll der Steuersatz von 20 auf 1 Prozent sinken.
  • Die Einkommensteuersätze sollen wie folgt angepasst werden:
Zu versteuerndes Einkommen (in Malawi-Kwacha)Steuersatz (in Prozent)
Die ersten 150.0000
Die nächsten 350.00025
Die nächsten 2.050.00030
Über 2.550.00035
  • Empfänger von importierten Dienstleistungen sind künftig verpflichtet, sich als Steuerpflichtige zu registrieren.
  • Die Ausstellung von Steuerquittungen soll sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für umsatzsteuerbefreite Leistungen verpflichtend werden.
  • Ein neues elektronisches Abrechnungssystem soll die bisherigen Abrechnungsgeräte (Electronic Fiscal Devices, EFD) ablösen.

Weitere Änderungen betreffen Zölle und die Verbrauchsteuer. Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in der GTAI-Zollmeldung vom 04.03.2024.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss das malawische Parlament den Änderungen zustimmen und der Präsident das Gesetz unterschreiben.

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