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Zollmeldung Marokko Metallerzeugung und -verarbeitung

Marokko reguliert Export von Kupfer und Aluminium

Für raffiniertes Kupfer und Aluminium in Barrenform gilt in den nächsten 24 Monaten eine Exportlizenzpflicht.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Marokko schränkt den Export von Kupfer und Aluminium in Rohform für einen Zeitraum von 24 Monaten ein. Es handelt sich dabei um Produkte, die unter den folgenden marokkanischen Zolltarifnummern geführt werden: 

  • Kupfer: ex 7403.19.00.00, ex 7403.22.00.00, ex 7403.29.00.00
  • Aluminium: ex 7601.10.00.00, ex 7601.20.00.00.

Für den Export dieser Produkte ist eine behördliche Lizenz notwendig.

Quelle: Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6655/311 vom 5. Mai 2025

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