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Rechtsbericht | Mexiko | Bergbau- und Energierecht

Bergbaureform in Mexiko

Die vom mexikanischen Nationalkongress verabschiedeten neuen Vorschriften verändern tiefgreifend das Konzessionsverfahren für Bergbauaktivitäten.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 08. Mai 2023 wurde im mexikanischen Amtsblatt eine Reihe von Gesetzesänderungen veröffentlicht, die als Bergbaureform (Reforma minera) bekannt sind. Es handelt sich um die umfassendste Reform des Bergbausektors seit fast zwanzig Jahren. Die Änderungen sind ein entscheidender Schritt zur Sicherung des staatlichen Monopols für die Gewinnung von strategischen Mineralien in Mexiko. Die wichtigsten Punkte der Reform werden im Folgenden erläutert.

Welche Gesetze wurden geändert?

Die Bergbaureform, die am 29. April 2023 vom mexikanischen Nationalkongress (Congreso de la Unión) verabschiedet wurde, ändert vier Gesetze umfassend: das Bergbaugesetz, das nationale Wassergesetz, das allgemeine Gesetz über ökologisches Gleichgewicht und Umweltschutz sowie das allgemeine Gesetz über die Abfallwirtschaft.

Was ändert sich allgemein in Bezug auf die Mineraliengewinnung?

Eine Besonderheit des mexikanischen Rechtssystems bestand darin, dass der Bergbau Vorrang vor jeder anderen Art der Bodennutzung hatte. Die Grundstücksenteignung zur Durchführung von Bergbauaktivitäten war die Regel. Mit der aktuellen Reform wurde dieser Vorrang abgeschafft. Außerdem ist der Bergbau in Umweltschutzgebieten verboten. Generell wird der Grundsatz der "terreno libre" (freies Gelände) aus dem Rechtssystem abgeschafft. Nach diesem Prinzip konnte bis zur Reform für jeden Teil des mexikanischen Hoheitsgebiets eine Konzession für den Mineralienabbau durch Privatpersonen beantragt werden.

Für welche Zonen des mexikanischen Hoheitsgebiets können Konzessionen erteilt werden?

Derzeit nur die vom Staat festgelegten Zonen. Dieser ist ausschließlicher Konzessionär für die Exploration von Mineralien. Die zuständige Stelle ist der Mexikanische Geologische Dienst (Servicio Geológico Mexicano - SGM), der dem Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía - SE) unterstellt ist. Einzelpersonen können das SE über die Vorkommen von Mineralien in einem bestimmten Gebiet informieren. Wenn der Staat beschließt, die Mineralreserven abzubauen, kann das Gebiet Gegenstand einer Konzession sein.

Wie ist das derzeitige Verfahren für Konzessionen?

Die Konzessionen für Bergbaugebiete werden nun im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen vergeben. Die bis dahin geltende rechtliche Regelung, nach der der erste Bewerber (primer solicitante) eines Grundstücks die Bergbautätigkeit aufnehmen konnte, wird aufgehoben. Das Ausschreibungsverfahren wird durch das SE durchgeführt.

Wie lange sind die Konzessionen gültig?

Nach den früheren Rechtsvorschriften hatten die Bergbaukonzessionen in Mexiko eine Laufzeit von 50 Jahren, die um den gleichen Zeitraum verlängert werden konnte, also 100 Jahre. Die Laufzeit wurde deutlich verkürzt. Die Konzessionsdauer wird nun 30 Jahre betragen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 25 Jahre. Insgesamt werden die Konzessionen also eine maximale Laufzeit von 55 Jahren haben.

Was sind die Bedingungen für die Verlängerung?

Die Verlängerung hängt von den Genehmigungen u. a. des Umweltministeriums (SEMARNAT) und der Nationalen Wasserkommission (CONAGUA) sowie anderer staatlicher und kommunaler Stellen ab. Die Verlängerung ist an mehrere Kriterien geknüpft, darunter das Nichtvorliegen von Gründen für die Kündigung der Konzession. Zu diesen Gründen gehört auch die nicht rechtzeitige Zahlung von Steuern. Nach Ablauf der Verlängerungsfrist wird ein neues Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Der ursprüngliche Konzessionsinhaber hat nur für maximal weitere 25 Jahre ein Vorzugsrecht (Derecho de preferencia) für den Abbau auf demselben Grundstück.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf die Gewinnung strategischer Mineralien?

Die Gewinnung strategischer Mineralien wie Lithium ist dem Staat vorbehalten und wird daher differenziert behandelt. Mit der Reform wird festgelegt, dass öffentliche Einrichtungen die Extraktion dieser Mineralien ohne jeglichen Wettbewerb und auf unbestimmte Zeit übernehmen können. Für die Gewinnung strategischer Mineralien werden keine Konzessionen an Privatpersonen vergeben. Darüber hinaus führt das Verschweigen von Informationen über die Entdeckung von Kohlenwasserstoffen oder Lithium in einem Gebiet, das bereits von einer Bergbaukonzession abgedeckt ist, zum Verlust der Konzession.

Was sind die vorherigen Konsultationen, die in der Reform vorgesehen sind?

Eine wichtige Neuerung der Reform ist das Konzept der "vorherigen Konsultation" (Consulta previa). Dies gilt für Mineralvorkommen, die sich auf dem Gebiet indigener Völker oder afro-mexikanischer Gemeinschaften befinden. Um eine Konzession zu erteilen, wird die SE das Nationale Institut für indigene Völker (INPI) bitten, die vorherige Zustimmung der Ursprungsvölker einzuholen. Gleichzeitig mit der Konsultation muss eine Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Kosten für die Konsultation werden von dem Unternehmen getragen, das eine Bergbaukonzession erhalten möchte.

Vor der Reform hatten die Urvölker das Recht auf Entschädigung für die wirtschaftliche Ausbeutung ihres Gebiets. Der Betrag der Gegenleistung betrug 10 Prozent des vom Unternehmen erzielten Nettogewinns. Nach der neuen Regelung sinkt dieser Betrag auf 5 Prozent.

Was geschieht mit den bereits erteilten Konzessionen?

Konzessionen, die vor dem Inkrafttreten der Reform erworben wurden, fallen nicht unter deren Geltungsbereich. Die neuen Regeln gelten nur für neue Konzessionen.

Ist das Energiewendegesetz von der Reform betroffen?

Nein. Das Energiewendegesetz von 2015 bleibt unverändert. Daher gelten die in diesem Gesetz vorgesehenen veralteten Maßnahmen weiterhin, ohne Auswirkungen auf die Diversifizierung der mexikanischen Energiematrix. Mexiko ist eines der lateinamerikanischen Länder mit der größten Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Zum Thema:

  • GTAI-Berichte - Recht Kompakt Mexiko;
  • Dekret über die Bergbaureform (Decreto);
  • Bergbaugesetz (LM);
  • Nationales Wassergesetz (LAN);
  • Allgemeine Gesetz über ökologisches Gleichgewicht und Umweltschutz (LGEEPA);
  • Gesetz über die Abfallwirtschaft (LGPGIR).


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