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Rechtsbericht | Mexiko | Investitions- und Steuerrecht

Mexiko schafft Wirtschaftsförderungszonen

Mit besonderem Schwerpunkt auf der Anwerbung ausländischer Investitionen zielt das neue Dekret darauf ab, regionale Ungleichheiten zu verringern.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 22. Mai 2025 hat die mexikanische Präsidentin Claudia Scheinbaum ein Dekret zur Schaffung von Wirtschaftsförderungszonen namens PODEBIS (Polos de Desarrollo Económico para el Bienestar) erlassen. Diese Maßnahme ist Teil des nationalen Rechtsrahmens des sogenannten Plan México, eines ambitionierten Förderprogramms für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Mexiko. Die PODEBIS-Zonen sollen Investitionen anziehen, die auf strategische regionale Gebiete ausgerichtet sind. Die wichtigsten Punkte des Dekrets werden im Folgenden erläutert.

Rechtliche Grundlagen

Die Schaffung der PODEBIS-Zonen stützt sich auf verschiedene Rechtsinstrumente. Art. 25 der mexikanischen Verfassung (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos CPEUM) besagt, dass der Staat für die Steuerung der nationalen Entwicklung verantwortlich ist. Art. 26 des CPEUM bekräftigt die Rolle des Staates bei der langfristigen Wirtschaftsplanung. Zusätzlich zu diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen geben sowohl der Plan Méxiko (Plan México) vom 21. Januar 2025 als auch der Nationale Entwicklungsplan 2025-2030 (Plan Nacional de Desarrollo) vom 15. April 2025 den PODEBIS-Zonen Rechtssicherheit.

Zielsetzung der PODEBIS

Die PODEBIS-Zonen wurden als strategisches Instrument zur Ankurbelung der mexikanischen Wirtschaft und zum Abbau regionaler Ungleichheiten konzipiert, wobei der Schwerpunkt auf der Anziehung ausländischer Investitionen liegt. In diesem Sinne sind die Zonen bestrebt, die Interessen ausländischer Investoren mit den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen des Landes in Einklang zu bringen und ein günstiges Umfeld für öffentlich-private Partnerschaften, Technologietransfer und die Ausbildung von Arbeitskräften zu schaffen.

Steuerliche Anreize

Im Geiste des Plan México sieht das neue Dekret folgende steuerliche Anreize für Unternehmen vor, die sich in den PODEBIS-Zonen niederlassen und dort wirtschaftlich tätig sind:

  1. Die wichtigste Maßnahme ist die Möglichkeit, Investitionen in neue Anlagegüter (wie Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen) sofort zu 100 Prozent von der Körperschaftsteuer abzusetzen, was die Amortisierung des investierten Kapitals beschleunigt.
  2. Darüber hinaus wird ein zusätzlicher 25-prozentiger Abzug für erhöhte Ausgaben für die Ausbildung von Beschäftigten oder für technologische Innovationen gewährt, sofern sie mit den in den Zonen ausgeübten Tätigkeiten zusammenhängen.

Die Vergünstigungen gelten von 2025 bis 2030 nur für Einnahmen von Unternehmen, die innerhalb der PODEBIS-Zonen geschäftlich tätig sind. Die Investitionen müssen nach ihrem Abzug noch mindestens zwei Jahre lang genutzt werden. Die Anreize können nicht mit anderen bestehenden Anreizen kumuliert werden. Die gleichen Regeln gelten für Unternehmen, die als Erschließungsunternehmen (Desarrolladores) gelten, das heißt für Unternehmen, die eine offizielle Genehmigung für die Entwicklung und Verwaltung einer PODEBIS-Zone erhalten haben. 

Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen

Sowohl mexikanische als auch ausländische Unternehmen mit einer permanenten Niederlassung in Mexiko können Steueranreize im Zusammenhang mit den PODEBIS-Zonen in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen gibt es nur zwei Kriterien für die Gewährung von Steuervergünstigungen, die in Art. 2 des Dekrets festgelegt sind:

  1. Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen in Mexiko;
  2. Steuerlicher Wohnsitz in der PODEBIS-Zone, in der das Unternehmen tätig sein wird.

Wenn das Unternehmen den zusätzlichen Abzug von 25 Prozent in Anspruch nehmen möchte, muss es eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bildungsministerium (Secretaría de Educación Pública) für Personalausbildung oder ein Investitionsprojekt für die Entwicklung patentierbarer Erfindungen für Innovation unterzeichnet haben. Desarrolladores müssen die Genehmigung der zuständigen föderalen Stelle einholen, in der sich die PODEBIS-Zone befindet.

Die Nichteinhaltung einer der im Dekret festgelegten Anforderungen führt zum sofortigen Verlust der gewährten Steuervergünstigungen sowie zur Verpflichtung, die Beträge mit den gesetzlichen Erhöhungen zurückzuzahlen.

Zuständige Institution

Die PODEBIS-Zonen werden von einem interministeriellen Förderausschuss (Comité Intersecretarial de Promoción) koordiniert, der unter dem Vorsitz des mexikanischen Wirtschaftsministeriums (Secretaría de Economía) steht und sich aus Vertretern verschiedener anderer Ministerien und technischer Einrichtungen zusammensetzt. Der Ausschuss hat die Aufgabe, kollegiale Stellungnahmen abzugeben, die die technische, betriebliche und steuerliche Tragfähigkeit der PODEBIS-Zonen bestimmen. Die vom Ausschuss aufgestellten Leitlinien werden auch die Verfahren zur Auswahl, Überwachung und Kontrolle der teilnehmenden Unternehmen regeln. Die genaue geografische Abgrenzung der Zonen unterliegt noch der Regulierung.

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