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Special | Mexiko | Klimaschutzatlas

Klimaschutz-Atlas

Klimagesetze: Unklare Rechtslage

Die USA und Kanada werfen Mexiko im Energiesektor Wettbewerbsverzerrung vor und haben ein Konsultationsverfahren auf Basis des USMCA-Vertrages gestartet.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Im Jahr 2012 verabschiedete das mexikanische Parlament das Generelle Gesetz zum Klimawandel (Ley General de Cambio Climático, LGCC), das den institutionellen Rahmen für die Umsetzung der Emissionsziele stellt. Es beinhaltet unter anderem die Einhaltung des Pariser Abkommens und des 1,5 Grad-Ziels. Das Gesetz sah eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 30 Prozent unter business-as-usual (BAU) bis 2020 vor sowie eine Senkung von 50 Prozent bis 2050.

Das Gesetz wurde 2018 unter der vorherigen Regierung von Enrique Peña Nieto erheblich geändert. Die letzte Änderung des Gesetzes ist vom 11. Mai 2022, mit der die Geschlechterparität im ständigen Beratungsgremium der Interministeriellen Kommission zum Klimawandel (Comisión Intersecretarial de Cambio Climático) eingeführt wird. Die Kommission ist unter anderem für die Formulierung und Förderung von Maßnahmen sowie für die Genehmigung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels zuständig.

Auf das LGCC-Gesetz baute das Gesetz zum Energieumstieg von 2015 auf (Ley de Transición Energética). Laut diesem soll das mexikanische Energieministerium SENER (Secretaría de Energía) dafür sorgen, dass folgende Anteile bei der Stromerzeugung aus sauberen Quellen (inklusive nachhaltiger Gaskraftwerke und Kernkraft) erreicht werden: mindestens 25 Prozent im Jahr 2018, 30 Prozent im Jahr 2021 und 35 Prozent im Jahr 2024. Allerdings wurde das Ziel des Jahres 2018 erst zwei Jahre später erreicht und die Aufnahme von Kernkraft und moderner Gaskraftwerke ist umstritten.

Schwacher logischer Zusammenhang zwischen Gesetzen zur Klimafrage

Generell bietet das mexikanische Gesetz zur Energiewende unzureichende Fördermechanismen, um einen tiefgreifenden Kurswechsel in der Energiematrix des Landes zu erreichen. Zwischen diesem Gesetz und dem Gesetz zum Klimawandel besteht eine unklare rechtlich-logische Beziehung, was die Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Rechtsinstrumente erschwert. Aus diesem Grund hat sich in Mexiko seit dem Inkrafttreten beider Gesetze wenig getan.

Erreicht wurde bisher höchstens die Einführung einer Steuer auf CO₂-Emissionen (Ley del Impuesto Especial sobre Producción y Servicio). Sie besteuert den Import und Verkauf fossiler Brennstoffe mit maximal 3 Prozent des Verkaufswerts. Hierbei gelten als Berechnungsgrundlage die zusätzlichen Emissionen, die im Vergleich zur Verwendung von Erdgas (derzeit steuerfrei) entstehen. Die Steuer liegt bei rund 3,50 US-Dollar (US$) je Tonne CO₂-Äquivalent. Ohne einen normativen Zusammenhang zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten hat diese Steuer nicht den Charakter einer Ökosteuer, sondern wird lediglich zu einer Einnahmequelle für den mexikanischen öffentlichen Haushalt.

Unklare Rechtslage behindert Ausbau von erneuerbaren Energien

Das Investitionsumfeld für private Erneuerbare-Energien-Unternehmen (EE) ist wegen der weiterhin unklaren Rechtslage mangelhaft. Im Jahr 2021 passte die Regierung das Gesetz des Stromsektors (Ley de la Industria Eléctrica, LIE) zugunsten des staatlichen Energiekonzerns CFE an. Seitdem wird vorrangig Strom des staatlichen Betreibers ins Netz gespeist, obwohl dieser teilweise in veralteten Wasser- und Wärmekraftwerken produziert wird. Zuvor richtete sich die Einspeisereihenfolge nach den Stromgestehungskosten. Und da hatten meistens private Betreiber mit ihren EE-Anlagen die Nase vorn. Diese Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass private Anbieter wie Iberdrola oder die italienische Enel Green Power de facto keine neuen Anlagen mehr installiert haben.

Auf Basis des USA-Mexiko-Kanada Handelsabkommens (USMCA) haben die USA und Kanada im Juli 2022 ein Konsultationsverfahren gestartet. Beide Länder werfen Mexiko unter anderem Wettbewerbsverzerrung zugunsten von CFE vor und eine Benachteiligung privater Unternehmen im Energiesektor. Auch habe die mexikanische Regulierungsbehörde für den Energiesektor CRE (Comisión Reguladora de Energía) den staatlichen Ölkonzern Pemex bevorteilt, indem strengere Vorgaben hinsichtlich des Schwefelgehalts von Diesel ausschließlich für Pemex auf 2025 verschoben wurden. Zudem habe die staatliche Kontrollbehörde für Erdgas Cenagas (Centro Nacional de Control de Gas Natural) den Import von Gas limitiert, welches nicht über Pemex und CFE gekauft wird.

Das Ergebnis des Konsultationsprozesses ist noch ungewiss. Wenn Mexiko mittelfristig nicht auf die Forderungen der USA und Kanadas eingeht, könnten beide Länder drastischere Maßnahmen ergreifen (wie der Erhebung von Importzöllen). Eine Einigung kann wahrscheinlich erst nach den Präsidentschaftswahlen in Mexiko im Juli 2024 erzielt werden.

Ein weiterer Aspekt, der den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land behindert, ist die Tendenz zur Verstaatlichung der Ausbeutung strategischer Mineralien sowie die Verkürzung der Konzessionsdauer für Bergbauaktivitäten durch den Privatsektor. Dies wurde in der letzten Phase der Bergbaureform (Reforma minera) festgelegt, die seit dem 8. Mai 2023 in Kraft ist.


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