Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

Gesetzliche Grundlagen

Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelt männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100) ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Die mexikanische Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, Geschlecht, Alter, Behinderung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Religion, Einwanderungsstatus, politischer Meinung, sexueller Präferenzen, Ehestatus und Schwangerschaft. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

In der Praxis ist Diskriminierung in der Arbeitswelt in Mexiko weit verbreitet. Laut einem Bericht des US-amerikanischen Außenministeriums zur Menschenrechtssituation in Mexiko (Mexico 2022 Human Rights Report) werden insbesondere Frauen, Indigene, Menschen mit Behinderung, LGBTQ- Personen und Migranten in Mexikos Arbeitswelt benachteiligt. Jobausschreibungen enthalten teilweise Kriterien bezüglich des gewünschten Geschlechts, Alters und Familienhintergrundes und sind daher diskriminierend.

Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Mexiko beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 110 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Frauen sind in Mexikos Arbeitswelt weiterhin unterrepräsentiert. Nach Angaben der OECD waren 2021 in Mexiko nur 43,6 Prozent der Frauen erwerbstätig, so wenig wie in keinem anderen OECD-Land (Deutschland: 55,5 Prozent). Die Quote bei Männern lag in Mexiko bei 75,7 Prozent. Frauen verdienten in Mexiko laut OECD 2021 für gleichwertige Arbeit im Schnitt 12,5 Prozent weniger als Männer. Das ist nur leicht schlechter als der Durchschnitt der OECD-Länder (11,9 Prozent). Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag in Mexiko mit 38,5 Prozent zwar über dem OECD-Schnitt (33,7 Prozent). Hingegen waren nur 11,5 Prozent der Vorstandsmitglieder in den größten mexikanischen Unternehmen Frauen, deutlich weniger als der OECD-Schnitt (29,6 Prozent). 

Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.