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Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Mexiko bei 15 Jahren (Artikel 22 Arbeitsgesetzbuch/Ley Federal del Trabajo). Gefährliche Arbeiten dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren ausgeführt werden (Artikel 175 und 176 Arbeitsgesetzbuch). Darunter fallen unter anderem Arbeiten in der Landwirtschaft, im Bausektor, im Bergbau und Nachtschichten in der Industrie. Auch körperlich harte Arbeiten (Lasten über 7 Kilogramm), repetitive Bewegungsabläufe und den Umgang mit Chemikalien gestattet das Gesetz erst ab 18 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Außerdem hat Mexiko das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention UNCRC) und das Protokoll der Vereinten Nationen zur Eindämmung des Menschenhandels (UN TIP Protocol) ratifiziert. In 2019 schloss sich Mexiko der Alliance 8.7 an, der aktuell 26 Länder angehören. Die Länder der Allianz kooperieren, um das Ziel 8.7 der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (Abschaffung von Kinderarbeit bis 2025 und Zwangsarbeit bis 2030) zu erreichen.

Im April 2022 stimmte der mexikanische Senat für eine Änderung des Artikels 176 des Arbeitsgesetzbuches, wonach Arbeiten im Agrarsektor nicht mehr als gefährlich gelten und somit auch von Personen zwischen 15 und 18 Jahren ausgeführt werden können. Weiterhin untersagt bleiben gefährliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft, die etwa die Bedienung von Landmaschinen oder die Handhabung von Agrarchemikalien umfassen. Die entsprechende Anpassung des Artikels 176 durch das Arbeitsministerium STPS (Secretaría del Trabajo y Previsión Social) steht noch aus (Stand: April 2023). Kritiker sehen die Gesetzesänderung als einen Rückschritt in der Vermeidung von Kinderarbeit an.

Das neue Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada (United States-Mexico-Canada Agreement, USMCA) trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Kapitel 23 des USMCA-Vertrages beinhaltet Vorschriften zum Arbeitsmarkt, unter anderem die Abschaffung unerlaubter Kinderarbeit sowie das Verbot des Imports von Waren, die in Drittländern durch unerlaubte Kinderarbeit hergestellt wurden. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Mexiko belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 4,6/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher die Punktzahl eines Landes, desto höher sind die  Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die Rechte von Kindern zu respektieren und zu fördern. 

Zwar wird der gesetzliche Rahmen (“legal framework“) in Mexiko mit 2,3/10 Punkten als gut bewertet. Die tatsächlichen Durchsetzungsmechanismen (“enforcement“) zum Schutz von Kindern im Arbeitsumfeld - wie etwa Arbeitsinspektionen - werden jedoch als mangelhaft eingestuft (5,3/10). Auch bei den Resultaten (“outcomes“) liegt Mexiko mit 5,5/10 Punkten unterhalb des weltweiten Durchschnitts (4,3/10). Insgesamt wird das Land anhand des Workplace Index schlechter eingeschätzt als die regionalen Vergleichsländer Chile (2,5/10), Brasilien (3,7/10) und Kolumbien (4/10). Unternehmen wird daher eine intensivere Prüfung der Arbeitsbedingungen empfohlen (Kategorie: "enhanced").

Nach einer Erhebung des mexikanischen Statistikamtes INEGI (Encuesta Nacional de Trabajo Infantil) waren 2019 landesweit rund 3,3 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren beschäftigt. Das entspricht einem Beschäftigtenanteil von 11,5 Prozent in dieser Altersgruppe. Rund 2 Millionen von ihnen waren unerlaubt beschäftigt, davon knapp ein Drittel in der Landwirtschaft, ein Viertel im Dienstleistungssektor (Gastronomie, Putztätigkeiten, Autowäsche), ein Viertel im Handel, 13 Prozent in der verarbeitenden Industrie und im Bergbau sowie 5 Prozent im Bausektor. Rund drei Viertel der unerlaubt beschäftigten Kinder und Jugendlichen waren männlich.

Zu unerlaubten Tätigkeiten zählen in Mexiko gefährliche Arbeiten (erst ab 18 Jahren erlaubt) oder zu lange Arbeitszeiten sowie die Nichteinhaltung des Mindestalters für Arbeiten generell (15 Jahre). Nach Angaben des Statistikamtes INEGI waren 2019 knapp 900.000 Kinder unter 15 Jahren beschäftigt. Rund 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 17 Jahren sind laut INEGI angestellt und erhalten einen Lohn. Die restlichen 40 Prozent erhalten keinen Lohn und helfen meist im Familienbetrieb oder im Haushalt aus.

Das Arbeitsministerium der USA (U.S. Department of Labor) berichtet in einer Studie von 2021 von Kinderarbeit in Mexiko beim Anbau von Chilischoten, Kaffee, Zuckerrohr und Tomaten. Besonders betroffen seien die landwirtschaftlich geprägten, armen Bundestaaten Oaxaca, Puebla, Chiapas, Nayarit und Michoacán im Zentrum und Süden des Landes. Häufig sind die Kinder von Tagelöhnern und Wanderarbeitern Opfer von unrechtmäßiger Kinderarbeit. Die Arbeit im Agrarsektor beinhalten oftmals den Einsatz gefährlicher Gegenstände (landwirtschaftliche Geräte) und von Agrarchemikalien sowie das Tragen schwerer Lasten.

Im verarbeitenden Gewerbe kommt Kinderarbeit vor allem bei der Herstellung von Bekleidung vor, insbesondere von Lederwaren und Schuhen. Auch in Schreinereien und bei der Herstellung von Möbeln arbeiten Kinder unerlaubt, so das US-Arbeitsministerium. Im Bergbau wird von Kinderarbeit bei der Gewinnung von Bernstein und Holzkohle berichtet.

Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

Folgende Institutionen sollen in Mexiko die Vorschriften bezüglich Kinderarbeit durchsetzen und überwachen: das Arbeitsministerium STPS (Secretaría del Trabajo y Previsión Social), der oberste Gerichtshof FGR (Fiscalía General de la República) und die Kommission für Menschenrechte CNDH (Comisión de los Derechos Humanos). Insbesondere die beiden letztgenannten Organisationen sind von Sparmaßnahmen der aktuellen mexikanischen Regierung betroffen und haben dementsprechend weniger Mittel zur Kontrolle und Verfolgung möglicher Fälle von unrechtmäßiger Kinderarbeit.

Inspektionen von Unternehmen und Betrieben hinsichtlich des Einsatzes von Kinderarbeit werden in der Regel erst nach einer formellen Beschwerde durchgeführt. Vor allem in ländlichen Regionen dürfte die Überwachung nur ungenügend sein. Mit Stand 2021 waren insgesamt 471 Inspektoren beim Arbeitsministerium STPS eingestellt, was bei der Größe des Landes unzureichend erscheint.

Zur Überwachung und Koordinierung der Aktivitäten zur Abschaffung von Kinderarbeit wurde 2013 die interinstitutionelle Kommission CITI gegründet (Comisión Intersecretarial para la Prevención y Erradicación del Trabajo Infantil y la Protección de Adolescentes Trabajadores en Edad Permitida en México). Ihr gehören Vertreter verschiedener Ministerien, NGO (Save the Children) und internationaler Organisationen (UNODC, ILO) an. Den Vorsitz hat das Arbeitsministerium.

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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