Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Die Einfuhr von etwa Drogen, Vorläufersubstanzen und einigen Chemikalien ist verboten. Andere Produkte wie Reifen und Kfz in gebrauchtem Zustand sind genehmigungspflichtig.
03.09.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Einfuhrverbote
Mexiko verbietet die Einfuhr von unter anderem folgenden Waren:
Mexikanische Zolltarifnummer | Warenbeschreibung |
---|---|
0301.99.01 | lebende Raubfische, auch als Jungfische oder Brut |
1209.99.07 | Samen von Marihuana, auch mit Samen anderer Pflanzen vermischt |
1211.90.02 | Marihuana |
1302.11.02 | Rauchopium |
1302.19.02 | Pflanzensäfte und -auszüge von Marihuana |
1302.39.04 | Derivate von Marihuana |
2833.29.03 | Thalliumsulfat |
2910.50.01 | Endrin (Insektizid) |
2939.11.01 | Diacethylmorphin (Heroin) |
3003.49.01 | Zubereitungen auf der Grundlage von Canabis |
3004.49.02 | Zubereitungen auf der Grundlage von Acethylmorphin und seinen Salzen und Derivaten |
4103.20.02 | Häute von Schildkröten und Meeresschildkröten |
4908.90.05 4911.91.05 | Gedruckte schwarz-weiße oder bunte Bilder mit negativen oder herabwürdigenden Darstellungen von Kindern ("garbage pail kids"), die Kinder zu Gewalt oder zu selbstzerstörerischen Handlungen anregen können, auch zusammen verpackt mit Genussmitteln wie Kaugummi oder Süßigkeiten |
Beschränkungen
Andere Produkte unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Diese können nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen in Mexiko importiert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Einfuhrgenehmigungen ("permiso previo de importación"). Dabei handelt sich um ein Kontrollinstrument, mit dessen Hilfe die Behörden die Einfuhr ausgewählter Waren überwachen. Zu den Produkten, für die eine Genehmigung notwendig ist, zählen zum Beispiel:
- Rohdiamanten
- Erdölprodukte
- gebrauchte Kleidung
- Reifen und Kraftfahrzeuge in gebrauchtem Zustand
- Waren, die für wissenschaftliche und technologische Forschung bestimmt sind
Importeure müssen die Genehmigungen beim Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía) beantragen, beim Energieministerium (Secretaría de Energía) für die Einfuhr von Mineralölprodukten. Die Behörden entscheiden bei Eingabe über das Portal "Ventanilla Única" im Regelfall innerhalb von 13 bis 15 Tagen über die Vergabe der Genehmigungen.
Eine vollständige Auflistung der betroffenen Waren und weitere ausführliche Informationen finden deutsche Exporteure im elektronischen Informationssystem SIICEX.