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Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Die Einfuhr von etwa Drogen, Vorläufersubstanzen und einigen Chemikalien ist verboten. Andere Produkte wie Reifen und Kfz in gebrauchtem Zustand sind genehmigungspflichtig.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrverbote

Mexiko verbietet die Einfuhr von unter anderem folgenden Waren:

Einfuhrverbote in Mexiko
Mexikanische ZolltarifnummerWarenbeschreibung 
0301.99.01lebende Raubfische, auch als Jungfische oder Brut
1209.99.07Samen von Marihuana, auch mit Samen anderer Pflanzen vermischt
1211.90.02Marihuana
1302.11.02Rauchopium
1302.19.02Pflanzensäfte und -auszüge von Marihuana
1302.39.04Derivate von Marihuana
2833.29.03Thalliumsulfat
2910.50.01Endrin (Insektizid)
2939.11.01Diacethylmorphin (Heroin)

3003.49.01

Zubereitungen auf der Grundlage von Canabis
3004.49.02Zubereitungen auf der Grundlage von Acethylmorphin und seinen Salzen und Derivaten
4103.20.02Häute von Schildkröten und Meeresschildkröten

4908.90.05

4911.91.05

Gedruckte schwarz-weiße oder bunte Bilder mit negativen oder herabwürdigenden Darstellungen von Kindern ("garbage pail kids"), die Kinder zu Gewalt oder zu selbstzerstörerischen Handlungen anregen können, auch zusammen verpackt mit Genussmitteln wie Kaugummi oder Süßigkeiten
Quelle: Decreto por el que se expide la Ley de los Impuestos Generales de Importación y de Exportación vom 7. Juni 2022

Beschränkungen 

Andere Produkte unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Diese können nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen in Mexiko importiert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Einfuhrgenehmigungen ("permiso previo de importación"). Dabei handelt sich um ein Kontrollinstrument, mit dessen Hilfe die Behörden die Einfuhr ausgewählter Waren überwachen. Zu den Produkten, für die eine Genehmigung notwendig ist, zählen zum Beispiel:

  • Rohdiamanten
  • Erdölprodukte
  • gebrauchte Kleidung
  • Reifen und Kraftfahrzeuge in gebrauchtem Zustand
  • Waren, die für wissenschaftliche und technologische Forschung bestimmt sind

Importeure müssen die Genehmigungen beim Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía) beantragen, beim Energieministerium (Secretaría de Energía) für die Einfuhr von Mineralölprodukten. Die Behörden entscheiden bei Eingabe über das Portal "Ventanilla Única" im Regelfall innerhalb von 13 bis 15 Tagen über die Vergabe der Genehmigungen. 

Eine vollständige Auflistung der betroffenen Waren und weitere ausführliche Informationen finden deutsche Exporteure im elektronischen Informationssystem SIICEX

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