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Zollbericht Mexiko Verbrauchsteuern

Verbrauchssteuern und weitere Einfuhrabgaben

Die Einfuhr von Waren ist mehrwertsteuerpflichtig. Alkoholische Getränke, Tabak und Benzin unterliegen der Verbrauchsteuer. Ferner ist die Steuer auf neue Kfz einfuhrrelevant.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrumsatzsteuer

Beim Import von Waren ist in Mexiko die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado - IVA) zu zahlen. Der Regelsteuersatz beträgt 16 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der IVA ist bei Wareneinfuhren der Zollwert zuzüglich dem Einfuhrzoll und allen anderen im Zusammenhang mit der Einfuhr zu zahlenden Abgaben, ausgenommen die IVA selbst.

Verbrauchssteuer

Der Verkauf in Mexiko und die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Energiegetränken, aromatisierten Getränken, Tabakerzeugnissen, Benzin und Diesel in das mexikanische Zollgebiet unterliegen der Verbrauchsteuer IEPS ("Impuesto Especial sobre Producción y Servicios"). Bemessungsgrundlage für die Berechnung der IEPS bei Wareneinfuhren ist der CIF-Wert (CIF - Cost, Insurance and Freight) zuzüglich dem Einfuhrzoll und sämtlicher sonstiger Einfuhrabgaben. Hiervon ausgenommen ist die Mehrwertsteuer. In folgenden Tabellen sind die Steuersätze einiger Produkte ersichtlich. 

Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke, Energiegetränke, aromatisierte Getränke
ProduktbezeichnungSteuersatz in Prozent oder in mex$ je Liter
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 14 Prozent26,5%
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 14 bis zu 20 Prozent   30%

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Prozent

53%
Alkohol und denaturierter Alkohol50%
Energiegetränke, Pulver, Sirup zu deren Herstellung25%
Aromatisierte Getränke$1.6451 mex$ je Liter
1 Mexikanischer Peso (mex$) = rund 0,046 Euro, Stand: 14. August 2025Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung vom 12. November 2021 mit Aktualisierungen vom 27. Dezember 2024

Verbrauchsteuern auf bearbeiteten Tabak
ProduktbezeichnungSteuersatz in ProzentZusatzbetrag in mex$
Zigaretten1600.6445 je Zigarette
Zigarren und anderer bearbeiteter Tabak160 
Zigarren und anderer bearbeiteter Tabak, vollständig handbearbeitet30,4  
1 Mexikanischer Peso (mex$) = rund 0,046 Euro, Stand: 14. August 2025Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung vom 12. November 2021 mit Aktualisierungen vom 27. Dezember 2024

Verbrauchsteuern auf Treibstoffe für Fahrzeuge
ProduktbezeichnungSteuersatz in mex$ je Liter

Benzin mit weniger als 91 Octan

6.4555
Benzin mit 91 Octan oder mehr5.4513
Diesel7.0946
nicht fossile Brennstoffe5.4513
1 Mexikanischer Peso (mex$) = rund 0,046 Euro, Stand: 14. August 2025Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung vom 12. November 2021 mit Aktualisierungen vom 27. Dezember 2024

Steuer auf neue Kraftfahrzeuge

Importeure von neuen Kraftfahrzeugen und von Fahrzeugen, die nicht älter als zehn Jahre sind, haben gemäß dem "Ley Federal del Impuesto sobre Automóviles Nuevos" anlässlich der Einfuhr die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge (Impuesto sobre Automóviles Nuevos - ISAN) zu entrichten. Im Sinne des Gesetzes sind Kraftfahrzeuge grundsätzlich Personenfahrzeuge mit einer Transportkapazität von bis zu 15 Personen sowie Lastwagen mit einer Lastkapazität von bis zu 4.250 kg. Dazu zählen auch bestimmte Arten von Anhängern und Sattelzugmaschinen. 

Die ISAN wird bei Importen gemäß Art. 2 des Gesetzes vom Einzelverkaufspreis zuzüglich des Einfuhrzolls und der weiteren Einfuhrabgaben - mit Ausnahme der Mehrwertsteuer - berechnet. Der Steuerbetrag wird für jedes Fiskaljahr neu festgelegt. Er setzt sich aus einem Festbetrag und einem variablen Anteil in Prozent zusammen. Der variable Anteil in Prozent berechnet sich im Regelfall aufgrund von Unter- und Oberwertgrenzen für die Fahrzeuge, wobei zunächst die Differenz zwischen dem Importwert des Fahrzeuges und der unteren Wertgrenze berechnet wird. Von diesem Betrag ist der in der Steuertabelle für das laufende Jahr jeweils festgelegte Prozentsatz zu berechnen und anschließend der jeweils geltende Festbetrag hinzuzurechnen.

Für Personenfahrzeuge mit einer Transportkapazität von bis zu 15 Personen gelten für das Jahr 2025 folgende Unter- und Obergrenzen, Festbeträge und Prozentsätze:

Steuer auf neue Kraftfahrzeuge
Unterer Genzwert in mex$Oberer Grenzwert in mex$Festbetrag in mex$Auf die Differenz zwischen Fahrzeugwert und unterem Grenzwert anzuwendender Steuersatz in Prozent
0,01370.741,94    0,00    2
370.741,95444.890,267.414,715
444.890,27519.038,8611.122,3010
519.038,87667.335,2118.537,1215
667.335,22und darüber  40.781,5317
1 Mexikanischer Peso (mex$) = rund 0,046 Euro, Stand: 14. August 2025Quelle: Ley Federal Del Impuesto sobre Automóviles Nuevos in der Fassung vom 12. November 2021 mit Aktualisierungen vom 30. Dezember 2024

Über ein Berechnungstool lässt sich die ISAN berechnen. Dort ist der Berechnungsmodus in mehreren Schritten erklärt.        

Zollabfertigungsgebühr

Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde gemäß Art. 49 der Ley Federal de Derechos (LFD) eine Zollabfertigungsgebühr. Für die Berechnung der Gebühr wird gemäß Art. 49 Ab. I der LFD im Regelfall der Zollwert also der CIF-Wert mit 0,008 multipliziert. Für Waren mit Ursprung in Ländern, mit denen Mexiko ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, gilt gemäß Art. 49 Ab. IV der LFD ein Festbetrag oder eine Befreiung. Aufgrund bestehender Abkommen gilt ein Festbetrag von 425,44 mexikanischen Pesos. Warensendungen mit Ursprung in den USMCA-Mitgliedstaaten USA und Kanada sind von der Gebühr befreit (Ab. 5.1.4. der Allgemeinen Regeln für Außenhandel). 

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