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Recht kompakt | Moldau | Internationales Privatrecht

Moldau: UN-Übereinkommen und Internationales Privatrecht

Moldau ist dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf beigetreten. Daneben ist eine Rechtswahl für grenzüberschreitende Geschäfte möglich. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Republik Moldau ist dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) am 11. November 1995  beigetreten. Das UN-Kaufrecht gilt für internationale Kaufverträge, wenn die Vertragsparteien keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen haben. Die Parteien können sich auch teilweise auf die Anwendung von UN-Kaufrecht einigen. 

Im Übrigen lässt Art. 2617 des moldauischen Zivilgesetzbuches ("Codul Civil") die Rechtswahl für grenzüberschreitende schuldrechtliche Vertragsverhältnisse zu. 

Bei Außenhandelsverträgen sollten klare Vereinbarungen bezüglich der Lieferungen getroffen werden. In Betracht kommt die Vereinbarung von INCOTERMS 2000. Die INCOTERMS 2000 entsprechen den Regeln zur Auslegung von Handelsklauseln der internationalen Handelskammern. Im Streitfall könnte es den Vorteil haben, dass die im Vertrag getroffenen Bestimmungen keiner weiteren Auslegung bedürfen.

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