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Moldau: Zahlungsrecht

Das Gesetz über die Devisenregulierung regelt die Grundprinzipien des Zahlungsrechts und legt die Rechte und Pflichten von Gebietsansässigen und Gebietsfremden fest.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Rechtsquellen

Das Devisenrecht ist im Gesetz Nr. 62-XVI vom 21. März 2008 "Über Devisenregulierung" ("Legea privind reglementarea valutară“) sowie dem Gesetz Nr. 1466-XII vom 29. Januar 1998 über die Reptriierung von Geldmitteln, Waren, Dienstleistungen geregelt. Weitere Regelungen werden von der moldauischen Nationalbank (Banca Naţională ) erlassen. 

Geschäfte in nationaler und fremder Währung

Die nationale Währung ist Moldau-Leu (MDL). Der offizielle Wechselkurs wird von der moldauischen Nationalbank festgelegt. Grundsätzlich muss die Bezahlung zwischen Gebietsansässigen für Waren oder Dienstleistungen in MDL erfolgen. Hiervon gibt es eine Reihe von gesetzlichen Ausnahmen. So können Zahlungen auch in ausländischen Währungen getätigt werden, wenn:

  • es sich um einen grenzüberschreitenden Handel mit Waren oder/und Dienstleistungen handelt;
  • es sich um juristische Personen handelt, die in freien Wirtschaftszonen ansässig sind;
  • es sich um eine Kreditvergabe in Fremdwährung handelt und dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.

Die Zahlungen sollen per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind für juristische Personen nur eingeschränkt möglich.

Laufende Devisengeschäfte

Zahlungen und Überweisungen im Rahmen von laufenden Devisengeschäften können frei durchgeführt werden und bedürfen keiner vorherigen Genehmigung der moldauischen Nationalbank. Dies betrifft vor allem Zahlungen:

  • im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, einschließlich Bauleistungen;
  • im Rahmen von Krediten im Zusammenhang mit internationalem Handel;
  • im Zusammenhang mit Zöllen, Gerichtskosten;
  • im Zusammenhang mit der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.

Genehmigungspflichtige Geschäfte

Vermögenswerte von Gebietsansässigen können sowohl in Fremdwährungen als auch in MDL gehalten werden. Dazu gehören unter anderem Transaktionen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen, Geschäfte mit unbeweglichem Vermögen, kommerzielle Darlehen/Kredite etc. Vorgänge, die den Wert von 10.000 Euro übersteigen, müssen von der Nationalbank genehmigt werden.

Bestimmte Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden müssen der Nationalbank gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem Darlehen/Kredite und Garantien, die Gebietsansässige von Gebietsfremden erhalten, sofern diese einen Wert von 50.000 Euro übersteigen.


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