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Recht kompakt | Namibia | Gewährleistungsrecht

Namibia: Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht wird in Namibia durch das Common Law geregelt. Es wird unterschieden zwischen conditions, warranties und innominate terms.

In Namibia wird das Gewährleistungsrecht überwiegend durch das Common Law geregelt. Geschriebene Regelungen in Gesetzestexten sind die Ausnahme. Danach haben beide Vertragspartner grundsätzlich das Recht auf Erfüllung aller vertraglichen Regelungen. Wenn eine Garantie (warranty), eine Bedingung (condition) oder eine sonstige Vertragsbestimmung (innominate terms) verletzt wird, stehen dem Gläubiger die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Es gibt insbesondere drei Arten von Vertragsverletzungen: Der Vertrag wird nur mangelhaft erfüllt, er wird verspätet erfüllt oder er wird nicht erfüllt.

Auf der Rechtsfolgenseite wird unterschieden, ob eine Bedingung, eine Garantie oder eine sonstige Vertragsbestimmung verletzt wurde. Wird eine Bedingung verletzt, kann der Gläubiger Schadensersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten. Bei der Verletzung einer Garantie kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, aber nicht vom Vertrag zurücktreten. Wird eine sonstige Vertragsbestimmung verletzt, kann der Gläubiger Schadensersatz fordern. Ob er auch vom Vertrag zurücktreten kann, hängt von der Art und Schwere der Folgen der Vertragsverletzung ab.

Ob es sich um eine Bedingung, eine Garantie oder eine sonstige Vertragsbestimmung handelt, muss anhand des konkreten Vertrags beurteilt werden. Die meisten vertraglichen Regelungen sind sonstige Vertragsbestimmungen. Bedingungen sind die wichtigsten Vertragsbestimmungen, ohne die ein Vertrag nicht zustande gekommen wäre. Garantien sind vertragliche Regelungen, die im Verhältnis zum Hauptinhalt und -zweck des Vertrages von geringerer Bedeutung sind. Sonstige Vertragsbedingungen sind alle vertraglichen Klauseln, die keine Bedingung oder Garantie sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Namibia drei Jahre ab Fälligkeit der Forderung.

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