Zollbericht Namibia Einfuhrabgaben

Namibia reformiert System zollrechtlicher Sicherheitsleistungen

Ab dem 1. November 2026 sollen Unternehmen entlastet werden, indem in Zukunft nicht per se 100 Prozent der potenziellen Zölle und Steuern abzusichern sind.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Zollrechtliche Sicherheitsleistungen, auch Bürgschaften genannt, sichern den Zoll gegen die Nichtzahlung potenzieller Einfuhrabgaben ab. Dies ist beispielsweise bei einer vorübergehenden Einfuhr möglich, wenn die Ware nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird.

Namibia möchte Unternehmen entlasten und den Handel vereinfachen. Statt einer Absicherung von 100 Prozent aller Zölle und Steuern sollen künftig überwiegend risikobasierte und deutlich niedrigere Garantiesätze gelten. Aus der Notice gehen folgende Garantien hervor:

  • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter/Authorised Economic Operators (AEO): 10 Prozent
  • Rohstoffgewinnung/Rohstoffbezogene Aktivitäten: 30 Prozent
  • Standardmäßige Zollverfahren: 50 Prozent
  • Hochrisiko (zum Beispiel Luxuswaren): 75 Prozent
  • Aufschubmöglichkeiten: 100 Prozent
  • Betreiber von Trockenhäfen: 300.000 Namibia-Dollar (N$)
  • Containerdepot: 300.000 N$
  • Transitlagerbetreiber/Frachtabfertiger: 200.000 N$
  • Zollagent: 200.000 N$

Trotz der geringeren Bürgschaft müssen Unternehmen weiterhin ihre zollrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Die namibische Zollverwaltung NamRa wird Höchstgrenzen auf Basis des vollständigen Zollrisikos im System ASYCUDAWorld hinterlegen und alle Transaktionen überwachen.

Bürgschaften, die am oder nach dem 1. November 2026 genehmigt werden, fallen unter die Regelung des neuen Systems. Unternehmen mit bestehenden Zollgarantien müssen diese bis spätestens 31. Januar 2027 überprüfen und anpassen. 

Quelle und weitere Informationen: Public Notice, 1 October 2026