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Neuseeland: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

In Neuseeland existieren verschiedene Visakategorien.

Von Jan Sebisch | Bonn

Ausländern, die in Neuseeland arbeiten und leben möchten, stehen eine Vielzahl von verschiedenen Visakategorien zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist der Immigration Act 2009 in seiner aktuellen Fassung.

Work Visa

Personen, die nicht die neuseeländische Staatsangehörigkeit oder ein residence class visa, special temporary visa oder military visa besitzen, benötigen ein work visaum in Neuseeland arbeiten zu dürfen. Ein solches Visum berechtigt Personen, für einen gewissen Zeitraum (in der Regel 3 Jahre) in Neuseeland arbeiten zu dürfen. Im Rahmen des work visa existieren verschiedene Unterkategorien (zum Beispiel das essential skills work visa). Um sich für ein Arbeitsvisum zu qualifizieren (unabhängig von der Kategorie des Visums) muss der Antragsteller unter anderem einen Reisepass besitzen, der drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.

Ferner sind die Anforderungen der jeweiligen Kategorie des Visums zu beachten. Insofern der Antragsteller zum Beispiel ein Visum der Kategorie essential skills work erhalten möchte, ist es unter anderem erforderlich, dass der neuseeländische Arbeitgeber nachweist, dass es keinen geeigneten neuseeländischen Bewerber für die in Frage kommende Stelle gibt.

Business Visitor Visa

Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen für weniger als drei Monate in Neuseeland aufhalten möchten, können anstelle eines Arbeitsvisums (work visa) ein Geschäftsbesuchervisum (business visitor visa) beantragen. Unter den Begriff "geschäftliche Gründe" fällt zum Beispiel die Aufnahme von Vertragsverhandlungen.

Die Geschäftsbesuchervisumpflicht gilt allerdings nicht für Staatsbürger eines sogenannten visa waiver country. Geschäftsreisende eines visa waiver country können ohne Geschäftsbesuchervisum einreisen, insofern sie sich nicht schon innerhalb des einschlägigen Jahres drei Monate zu geschäftlichen Zwecken in Neuseeland aufgehalten haben. Sie müssen in der Regel nur eine New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) beantragen. 

Entrepreneur Work Visa

Das entrepreneur work Visum kommt für Geschäftsleute in Betracht, die sich selbständig machen möchten und die Gründung eines eigenen Unternehmens in Neuseeland anstreben. Die Erteilung des Visums ist an viele einzelne Voraussetzungen geknüpft. Der Antragsteller muss in vielen Fällen unter anderem eine Mindestinvestition von 100.000 NZ$ tätigen, einen spezifischen Geschäftsplan für das geplante Unternehmen vorlegen und darf innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung nicht in den Konkurs eines Unternehmens verwickelt gewesen sein.

Sofern ein entsprechender Visumsantrag erfolgreich ist, wird das Visum zunächst für den Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums hat dann der Unternehmer die Gelegenheit, ein Unternehmen in Neuseeland zu gründen oder zu kaufen (sogenannte start up stage). Das Visum kann um weitere 24 Monate verlängert werden, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er innerhalb der start up stage ein etabliertes Unternehmen in Neuseeland aufgebaut hat (balance stage).

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