Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Neuseeland | Investitionsrecht

Neuseeland: Investitionsrecht

Ausländische Investitionen sind in vielen Bereichen zulässig.

Von Jan Sebisch | Bonn

Ausländische Investitionen werden in Neuseeland generell gefördert, unterliegen aber bestimmten Anmelde- und Genehmigungserfordernissen, wenn sie in den Anwendungsbereich des Overseas Investment Act 2005 und der Overseas Investment Regulations 2005 fallen.

Nach diesen Vorschriften setzt unter anderem der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen (aquisition of enterprises) durch eine ausländische Person (overseas person) eine Genehmigung durch das Overseas Investment Office (OIO) voraus, wenn mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile der neuseeländischen juristischen Person übernommen werden und der Wert der Geschäftsanteile 100 Millionen Neuseeland-Dollar (NZ$) übersteigt (significant business assets). Als overseas person gelten natürliche Personen, die nicht neuseeländische Staatsbürger sind oder eine in Übersee registrierte Gesellschaft sowie ein in Neuseeland registriertes Unternehmen, bei dem 25 Prozent der Anteile von Personen gehalten werden, die nicht neuseeländische Staatsbürger sind.

Weiterhin existieren spezielle Vorschriften für den Erwerb von sogenannten sensiblen Landflächen (sensitive land). Als sensibel gelten zum Beispiel nichtstädtische Landflächen mit einer Fläche von mehr als 5 Hektar oder Flächen, die als sensibel eingestuft werden, weil sie eine gewisse Nähe zu Naturschutzgebieten, Parks oder historisch bedeutsamen Gebieten haben. 

Ein entsprechendes Antragsverfahren beginnt mit der Antragsstellung und Zahlung einer Antragsgebühr des Investors beim OIO. Sobald ein Antrag eingereicht ist, prüft das OIO, ob der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Informationen enthält. Insofern der Antrag vollständig ist und angenommen wird, teilt das OIO dem Antragsteller mit, wie lange die Prüfung des Antrags voraussichtlich dauern wird. Die Bearbeitungszeit für Anträge in Bezug auf significant business assets beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Anträge in Bezug auf den Erwerb von sensitive land können eine Bearbeitungszeit von bis zu neun Monaten haben.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Antragsverfahrens spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Einer der zentralen Faktoren für die Bewertung des Antrags ist insbesondere der wirtschaftliche Nutzen (economic benefits). In diesem Rahmen wird unter anderem geprüft, ob die Investition neue Arbeitsplätze schafft (create new job opportunities), das Dienstleistungsangebot in Neuseeland stärkt (enhance services available in New Zealand) oder die Produktivität verbessert (create greater productivity).

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.