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Neuseeland: Rechtliche Besonderheiten

Eine Besonderheit des neuseeländischen Rechtssystem ist das sogenannte Accident Compensation System. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Eine Besonderheit des neuseeländischen Rechtssystems ist das Accident Compensation System, das deliktische Schadensersatzklagen weitgehend ausschließt und durch ein System der staatlichen Entschädigung ersetzt. Eine Ausnahme gilt nur für punitive damages.

Grundlagen des staatlichen Entschädigungssystems sind der Accident Compensation Act 2001 (ACA) und der Injury Prevention, Rehabilitation, and Compensation Act 2001 (IPRC). Danach hat jeder, der einen Körperschaden erleidet, sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr oder zu Hause, einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat, gleichgültig, ob der Unfall durch ihn selbst oder durch einen Dritten verschuldet worden ist. Ausländer, die sich vorübergehend in Neuseeland aufhalten, fallen ebenfalls unter das Entschädigungssystem.

Der Geschädigte kann im Falle eines Unfalls einen Antrag auf Entschädigung bei der Accident Compensation Corporation stellen. Besteht ein Entschädigungsanspruch unter diesem System, ist eine private Schadensersatzklage bis auf wenige Ausnahmefälle unzulässig. Das Entschädigungssystem wird durch Fonds finanziert, in die anteilig Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbständige und der Staat einzahlen. Die Beitragshöhe für Arbeitgeber hängt von der Risikoklasse des jeweiligen Gewerbes (risk rating) und den für den Arbeitnehmerschutz getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ab.

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