Zollbericht Nigeria Einfuhrabgaben
Steuerpolitische Maßnahmen in Nigeria: wichtige Änderungen
Die Maßnahmen umfassen eine schrittweise Senkung zusätzlicher Importabgaben sowie reduzierte Zollsätze für Produktionsgüter. Gleichzeitig steigen die Verbrauchsteuern.
30.06.2026
Von Andrea Mack | Bonn
Das nigerianische Finanzministerium hat in einem Rundschreiben vom 1. April 2026 umfassende steuerpolitische Maßnahmen und Zolländerungen verabschiedet. Ziel ist es, die Staatseinnahmen zu stabilisieren, die lokale Produktion zu stärken und zugleich Investitionen zu fördern. Die neuen Maßnahmen ersetzen die steuerpolitischen Regelungen, die das Finanzministerium im April 2023 beschlossen hatte. Eine offizielle Veröffentlichung der Maßnahmen durch die nigerianische Regierung war bislang nicht verfügbar.
Import Adjustment Taxes werden schrittweise abgebaut
Ein zentraler Punkt ist der schrittweise Abbau der sogenannten Import Adjustment Taxes (IAT), die Nigeria zusätzlich zum gemeinsamen Außenzoll der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) erhebt. Anhang I des Rundschreibens enthält eine Liste mit 192 Zolltariflinien, die von diesen zusätzlichen Importabgaben betroffen sind. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, keramische Waren, Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl sowie Fahrzeuge. Ab Januar 2027 werden die Zusatzabgaben schrittweise gesenkt und sollen bis 2036 vollständig entfallen. Die Sätze verringern sich jährlich um 10 Prozent ihres jeweiligen Ausgangswerts. Damit kommt Nigeria seinen Verpflichtungen gegenüber ECOWAS und der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) nach. Ausgenommen sind die nach den AfCFTA-Regeln zulässigen 3 Prozent sensibler Waren, die weiterhin geschützt werden dürfen.
Nationale Warenliste mit reduzierten Zollsätzen
Nigeria senkt außerdem für 127 Zolltariflinien einseitig die Importzollsätze gegenüber dem ECOWAS-Außenzoll (Anhang II des Rundschreibens). Betroffen sind bestimmte Lebensmittel, industrielle Vorprodukte sowie Investitionsgüter. Damit soll das Wachstum wichtiger Wirtschaftssektoren gefördert werden. So können beispielsweise Maschinen und Anlagen der HS-Kapitel 84, 85 und 90 zur Verwendung in Landwirtschaft und Industrie sowie Zuchtrinder jetzt zollfrei eingeführt werden. Zuvor galt für diese Waren ein Einfuhrzollsatz von 5 Prozent.
Lockerung von Importverboten
Die umfangreiche Liste verbotener Importgüter wurde überprüft und teilweise gelockert. Demnach dürfen jetzt unter anderem lebendes Geflügel, Teigwaren, Fruchtsäfte und Bier in Nigeria eingeführt werden. Für 17 Warenkategorien bleibt das Einfuhrverbot jedoch bestehen (Anhang III des Rundschreibens). Dazu gehören Fleischprodukte, Speiseöle, Wasser, Zement, Arzneimittel, Düngemittel, Seifen, Verpackungen und Kugelschreiber.
Verbrauchsteuern steigen
Die Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke sowie auf Tabakwaren einschließlich E-Zigaretten werden zum 1. Juli 2026 erhöht (Anhang IV des Rundschreibens). Für Bier, Spirituosen und Zigaretten sind zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 weitere Steuererhöhungen vorgesehen. Unverändert bleiben lediglich die Verbrauchsteuern auf alkoholfreie Getränke. Sie betragen weiterhin 10 Naira je Liter.
Umweltsteuer auf Fahrzeuge
Bereits mit den steuerpolitischen Maßnahmen von 2023 führte die nigerianische Regierung eine Umweltabgabe (Green Tax Surcharge) für bestimmte Fahrzeuge ein. Diese wurde zunächst als "Import Adjustment Tax Levy" erhoben und nun als Verbrauchsteuer ("Excise Duty") geführt (Anhang V des Rundschreibens). Die Abgabe bleibt unverändert und beträgt 2 Prozent für Fahrzeuge mit einem Hubraum von 2.000 bis 3.999 Kubikzentimetern sowie 4 Prozent für Fahrzeuge ab 4.000 Kubikzentimetern Hubraum. Busse, Elektrofahrzeuge, lokal hergestellte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit einem Hubraum unter 2.000 Kubikzentimetern sind von der Umweltsteuer ausgenommen.
Export von Kunststoffabfällen verboten
Der Export von Abfällen aus Polyethylenterephthalat (PET) ist verboten (Anhang VI des Rundschreibens).
Wann treten die Maßnahmen in Kraft?
Die Änderungen bei den Importzöllen und zusätzlichen Importabgaben gelten bereits seit dem 1. April 2026. Für Einfuhren, für die vor diesem Datum ein Form M eröffnet wurde, gilt eine Übergangsfrist von 90 Tagen. Die Anpassungen bei den Verbrauchsteuern und der Umweltabgabe treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
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