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Zoll
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Zollbericht Nigeria Zolltarif, Einfuhrzoll
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.
01.02.2021
Von Andrea Mack
Gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, wendet Nigeria den gemeinsamen Außenzolltarif Common External Tariff (CET) der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an. Der Tarif basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2017. Auf fünf Warenkategorien werden Wertzollsätze in Höhe von null bis 35 Prozent erhoben.
Warenbeschreibung | Einfuhrzoll (Import Duty) |
---|---|
Grundbedarfsgüter | 0% |
Rohmaterialien und Investitionsgüter | 5% |
Zwischenprodukte | 10% |
Fertigwaren | 20% |
sensible Erzeugnisse, deren lokale Produktion geschützt werden soll, Luxusgüter | 35% |
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist im Rahmen eines Kaufgeschäftes grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (cost, insurance and freight) der internationalen Lieferbedingungen.
Den Mitgliedstaaten der ECOWAS wurde eine 5-jährige Übergangszeit für die schrittweise Anpassung an den gemeinsamen Außenzolltarif gewährt, in der sie zum Schutz von sensiblen Waren eine Import Adjustment Tax (IAT) zusätzlich zum Zoll erheben konnten. Ab 2020 ist die Anwendung der einheitlichen Zollsätze verpflichtend. Dennoch wendet Nigeria auf bestimmte Produkte weiterhin Zusatzzölle an.
Die zuletzt 2019 von der Regierung verabschiedeten steuerpolitischen Maßnahmen bestehen zurzeit aus:
Zum 1. Januar 2021 senkte die Regierung Nigerias den Importzoll auf Traktoren von 35 auf 5 Prozent und den auf Fahrzeuge für den Transport von mehr als 10 Personen sowie Lkw von 35 auf 10 Prozent. Für Pkw gilt ein von 30 auf 5 Prozent reduzierter Zollsatz. Vollständig zerlegte Bausätze (ckd) für Kraftfahrzeuge sind weiterhin zollfrei, um den Aufbau einer lokalen Montageindustrie zu fördern.
Der nigerianische Gebrauchszolltarif mit Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Import Adjustment Tax (dort als Levy bezeichnet) steht auf der Internetseite der Zollbehörde zur Verfügung.
Die Regierung erhebt bei der Einfuhr von derzeit 177 Erzeugnissen (Zolltariflinien) eine Import Adjustment Tax, deren Steuersätze zwischen 5 und 65 Prozent betragen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Die Zusatzabgabe zielt darauf, die lokale Industrie zu fördern und günstigere Importe der Produkte zu verhindern.
Von einer zusätzlichen Abgabe betroffen sind beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse, alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren, Zement, Schmierstoffe, Kunststoffe, Reifen, Holztüren und deren Rahmen, Papierwaren, Textilgewebe, keramische Waren, Erzeugnisse aus Glas, Eisen, Stahl und Aluminium, elektrische Geräte, Fahrzeuge sowie Boote.
Verbrauchsteuern werden auf alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren erhoben. Gemäß Schreiben des Finanzministeriums vom 11. März 2018 gelten seit Januar 2020 folgende Verbrauchsteuersätze:
Steuergegenstand | Steuersatz ab 1.1.2020 |
---|---|
Tabakwaren und Zigaretten | 20% + 2,90 N/Stück |
Bier | 0,35 N/cl |
Wein | 1,50 N/cl |
Spirituosen | 2,00 N/cl |
Wareneinfuhren unterliegen seit 1. Februar 2020 einer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7,5 Prozent. Davor betrug der Steuersatz 5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Ware, erhöht um den Zollbetrag und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.
Bestimmte Warengruppen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Hierzu gehören unter anderem bestimmte lebende Tiere, tierische und pflanzliche Produkte, Nahrungsmittel, chemische, medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, Düngemittel, Bücher und Bildungsmaterialien sowie diverse Maschinen, Apparate und Geräte. Darüber hinaus gilt eine Mehrwertsteuerbefreiung für verschiedene Waren, die zu einem bestimmten Verwendungszweck eingeführt werden. Neben Lieferungen für diplomatische Vertretungen, kirchliche Einrichtungen und humanitäre Hilfsorganisationen zählen hierzu auch Rettungswagen, besondere Krankenhaus- und chirurgische Ausrüstungen, Landmaschinen, von Firmen für den Einsatz in Export Processing Zones und im „downstream“-Sektor verwendete Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, unverkäufliche Warenmuster sowie wissenschaftliche Proben zu Ausstellungs- oder Forschungszwecken.
Abgabe | Bemessungsgrundlage | Abgabenhöhe |
---|---|---|
Einfuhrzuschlag (Import Surcharge / Port Development Levy) | Zollbetrag (nicht Zollwert) | 7% |
Einfuhrkontrollgebühr (Comprehensive Import Supervision Scheme - CISS Levy) | FOB-Wert (free on board) | 1% zur Deckung der Kosten für die Warenprüfung |
ECOWAS-Abgabe (Trade Liberalisation Scheme – TLS Levy) | CIF-Wert (cost, insurance and freight) | 0,5% für Einfuhren aus Nicht-ECOWAS-Ländern |
Die nigerianische Regierung beschloss im Mai 2019, die Abgabe zur Finanzierung der Afrikanischen Union (AU Levy) in Höhe von 0,2 Prozent des Zollwerts einzuführen. Diese Abgabe auf Einfuhren aus Nichtmitgliedstaaten wird in Nigeria momentan noch nicht erhoben.
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