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Rechtsmeldung Nordmazedonien Verbraucherschutzrecht

Neues Verbraucherschutzgesetz in Mazedonien in Kraft getreten

Nordmazedonien setzt als erstes Land im Westbalkan die EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz um. Das neue Gesetz sieht neue Pflichten für Unternehmen vor. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 15. November 2022 beschloss die mazedonische Regierung ein neues Gesetz über den Schutz von Verbrauchern ("Zakon za zaštita na potrošuvačite). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern vollständig um. Das Ziel des Gesetzes ist es einerseits ein hohes Schutzniveau für Verbraucherrechte und gleichzeitig einfachere Bedienungen für den Geschäftsbereich zu schaffen. 

So werden Rechte und Pflichten von Verbrauchern und den Geschäftsbereich definiert. Etwa für die Haftung für fehlerhafte Produkte oder unlautere Geschäftspraktiken. So sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro oder ein Tätigkeitsverbot bis zu zwei Jahren vor, wenn ein Geschäftsbetreibender mit unlauteren Geschäftspraktiken arbeitet.

Neu ist, dass wichtige Informationen und Begleitdokumente für Produkte in mazedonischer Sprache und einer Sprache, die mindestens 20 Prozent der Bevölkerung in Nordmazedonien sprechen, angeboten werden müssen. 

Mehr Informationen zu den Neuerungen können auf der Internetseite der Regierung abgerufen werden. Die Regierung hat in der Pressemitteilung die Neuerungen dargestellt. 

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