Zollbericht Norwegen Produktzulassung
Marktzugangsvoraussetzungen
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
15.01.2024
Norwegen unterliegt als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten, und zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen.
In Norwegen gilt die CE-Kennzeichnung
Für harmonisierte Produktbereiche ist eine zusätzliche Zertifizierung oder Kennzeichnung für ein Inverkehrbringen in Norwegen nicht notwendig. Als Nachweis der Konformität gilt die CE-Kennzeichnung. Norwegen hat alle entsprechenden Richtlinien übernommen. Bestimmte Produkte brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.
Für Elektroprodukte gilt eine Verpflichtung für Importeure und Hersteller, sich bei der Behörde für Zivil- und Katastrophenschutz zu registrieren. Für die Zollabfertigung ist ein Nachweis über die Registrierung vorzulegen.