Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Norwegen

Zoll und Einfuhr kompakt - Norwegen gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

  • Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), unterhält aber durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU.

    Mitglied in der WTO

    Norwegen ist seit 1995 WTO-Mitglied und gehörte zuvor der Vorgängerorganisation GATT an. 

    Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

    Norwegen gehört zum EWR, dem neben den 27 EU-Mitgliedstaaten die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen angehören. Der EWR besteht seit 1994 und begründet einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Es gelten weitgehend die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten jedoch gesonderte Regelungen. Norwegen und die EU haben ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das diese Warengruppe abdeckt.  

    Die EWR-Staaten haben ein gemeinsames Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. 

    Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

    Die EFTA besteht seit 1960. Neben Norwegen gehören ihr Island, Liechtenstein und die Schweiz an. Die EFTA ist keine Zollunion, die Mitglieder handeln aber gemeinsame Freihandelsabkommen mit Drittstaaten aus.

    Aktuell besteht das Netzwerk der EFTA-Freihandelsabkommen aus 30 Abkommen mit insgesamt 41 Partnerländern und Gebieten. Mit folgenden Staaten sind Freihandelsabkommen in Kraft:

    Pan-Euro-Med

    Des Weiteren ist Norwegen Teil der Paneuropa-Mittelmeer-Zone (PEM-Abkommen). Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von mehr als 60 Präferenzabkommen, die die teilnehmenden Länder untereinander abgeschlossen haben. Somit wird nicht nur bilaterale, sondern auch diagonale Kumulierung möglich. Die teilnehmenden Staaten verhandelten über eine umfassende Modernisierung des PEM-Abkommens. Ab 2025 treten diese neuen Ursprungsregeln in Kraft. Bis dahin gelten bilaterale Übergangsregeln. Exporteure können auswählen, ob sie die bestehenden Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln oder die Übergangsregeln anwenden. Für den Warenhandel mit Norwegen besteht diese Möglichkeit seit 1. September 2021. 

    Präferenzursprung: Damit ein Produkt von den Präferenzzöllen eines Handelsabkommens profitieren kann, muss es Ursprungsware im Sinne des Abkommens sein. Demnach muss eine bestimmte Wertschöpfung im jeweiligen Partnerland stattgefunden haben. Wie hoch der Wertschöpfungsanteil ist, hängt vom Abkommen und dem jeweiligen Produkt ab.

    Bilaterale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung der anderen Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in diese Vertragspartei ausgeführt werden.

    Diagonale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in eine weitere Vertragspartei ausgeführt werden.

    Weitere Informationen zu den Themen EFTA-Freihandelsabkommen und zum EWR 

    Stefanie Eich

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  • Norwegen setzt bei der Zollabfertigung auf digitale Prozesse.  

    Am 1. Januar 2023 ist die neue norwegische Zollgesetzgebung in Kraft getreten (Gesetz über die Ein- und Ausfuhr von Waren (vareførselsloven) und Gesetz über Zollgebühren (tollavgiftsloven)). Die meisten bestehenden Rechtsvorschriften wurden dabei ohne Änderungen übernommen. 

    Zollanmeldung

    Die Zollanmeldung (Innførselsdeklarasjon) erfolgt elektronisch über die IT-Anwendung TVINN. Die elektronische Datenübermittelung setzt eine Erlaubnis der norwegischen Zollbehörden voraus. Die Erlaubnis wird nur für Unternehmen erteilt, die im Register der Gewerbebetriebe registriert sind. Weitere Voraussetzung sind, dass eine Identifikationsnummer für TVINN vorliegt (Nodi Nummer), eine entsprechende Software vorhanden und der Netzwerkbetreiber von den norwegischen Zollbehörden zugelassen ist. 

    Bei der Zollanmeldung müssen Unternehmen ihre Unternehmensidentifikationsnummer aus dem Unternehmensregister (Foretaksregisteret) angeben. Alternativ kann eine TRK-Nummer genutzt werden. Häufig beantragen Spediteure und Transportdienstleister eine TRK-Nummer im Auftrag ihrer Kunden. Das Formular für den Antrag stellt die norwegische Zollverwaltung auch auf Englisch zur Verfügung. 

    In der Regel werden elektronisch angemeldete Sendungen automatisch freigegeben. Der Zollanmelder erhält über TVINN eine Benachrichtigung über die Freigabe sowie eine Referenznummer des Vorgangs. Eine Zollwerterklärung (Tollverdierklæring) kann für die Abfertigung notwendig sein, sofern es Bedenken hinsichtlich des in der Einfuhrzollanmeldung angegebenen Zollwertes gibt. 

    Weitere Informationen zu TVINN finden Sie auf der Seite der norwegischen Zollverwaltung. 

    Einführer und Zollagenten

    Anmeldepflichtig ist der Einführer einer Ware. Es besteht keine Zollagentenpflicht. Es ist aber üblich, für die Erledigung der Zollformalitäten einen Zollagenten, ein Speditions- oder Logistikunternehmen zu beauftragen. Mit der neuen Zollgesetzgebung wurden die Regeln zur Zollvertretung angepasst: Zollagenten müssen nachweisen können, dass der Importeur ihnen eine Vollmacht für die Zollabfertigung erteilt hat. Andernfalls sind sie selbst für möglicherweise fehlerhafte Zollanmeldungen verantwortlich und haftbar. Das kann indirekte Auswirkungen auf den Exporteur haben, wenn dieser die notwendigen Zollinformationen übermittelt hat und unter Umständen vom Zollagenten verantwortlich gemacht wird. 

    Einführung einer digitalen Zollabfertigung

    Die Einführung des neuen Zollgesetzes geht mit einer weiteren Digitalisierung der Zollabfertigung einher. Ziel ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen schon bevor die Ware die Grenze überschreitet. Die Abfertigung an den Grenzübergängen wird weitgehend automatisiert. Der neue Prozess Digitoll wird schrittweise eingeführt. Während einer Übergangsphase ist weiterhin ein direkter Transport zum Empfänger möglich. Dabei muss die Zollanmeldung innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware eingereicht werden. Nach Ende der Übergangsfrist müssen Waren bereits vor dem Grenzübertritt zollrechtlich abgefertigt werden. Die Umstellung auf Digitoll soll bis März 2025 abgeschlossen sein. Der norwegische Zoll stellt ausführliche Informationen zur Einführung von Digitoll bereit. 

    Begleitpapiere

    Folgende Dokumente sind im Rahmen der Zollabfertigung vorzulegen: 

    • Handelsrechnung (norwegisch: Handelsfaktura) in Norwegisch oder Englisch
    • Packliste (norwegisch: Lasteliste). 
      Eine separate Packliste ist nicht notwendig, wenn die Handelsrechnung alle Details zur Lieferung enthält. 
    • Frachtbrief
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis

    Abhängig von der Art der Ware können weitere Dokumente notwendig sein.

    Präferenznachweis

    Im Warenverkehr mit Norwegen ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED zu verwenden. Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung beziehungsweise Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED ist ebenfalls möglich. Zum einen für ermächtigte Ausführer und zum anderen für alle Ausführer auch ohne Bewilligung bis zu einem Wert von höchstens 6.000 Euro.

    Die Erklärung lautet wie folgt: 

    "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind.

    (Ort und Datum)

    (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift)“

    Die Bewilligungsnummer des ermächtigen Ausführers ist nur anzugeben, wenn die Ursprungserklärung von einem solchen ausgefertigt wird. Wird sie nicht von einem ermächtigten Ausführer erstellt, weil der Warenwert 6.000 Euro unterschreitet, kann die Angabe weggelassen werden. Details zu den Ursprungsregeln im Warenverkehr mit Norwegen enthält die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online.

    Summarische Eingangsanmeldung

    Norwegen gehört zur Sicherheitszone der Europäischen Union. Für Einfuhren aus Drittländern ist eine summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Werden Einfuhren über die EU nach Norwegen transportiert, so muss die summarische Eingangsanmeldung bei der ersten Eingangszollstelle in der Sicherheitszone abgegeben werden. 

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Das norwegische Zollgesetz kennt wie der Unionszollkodex das Konzept des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Norwegen und die EU erkennen den AEO-Status gegenseitig an. 

    Stefanie Eich

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden. Möglich sind folgende Verfahren: 

    • Zolllagerverfahren
    • Vorübergehende Verwendung
    • Aktive und passive Veredelung
    • Transit

    Kapitel 4 des norwegischen Zollgesetzes enthält die Bestimmungen zur den verschiedenen Zollverfahren, ergänzt durch Abschnitt 4 der Durchführungsbestimmungen über die Ein- und Ausfuhr von Waren. 

    Zolllagerverfahren

    Waren können bis die zollrechtliche Abfertigung erfolgt in einem Zolllager aufbewahrt werden. In dieser Zeit werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entfernt und in den freien Verkehr überführt wird. Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb eines Zolllagers ist eine entsprechende Zulassung der norwegischen Zollbehörden.

    Waren, die sich in einem Zolllager befinden, müssen in der Buchführung entsprechend registriert werden. Es besteht keine zeitliche Begrenzung, wie lange Waren in einem Zolllager aufbewahrt werden dürfen. In Einzelfällen können die norwegischen Zollbehörden jedoch zeitliche Beschränkungen erlassen. 

    Grundsätzlich können alle Waren in ein Zolllager verbracht werden, sofern von ihnen keine Gefahr ausgeht und ausreichend Platz vorhanden ist. Für bestimmte Waren gelten jedoch höhere Anforderungen, beispielsweise zusätzliche Genehmigungen anderer norwegischer Behörden. Davon betroffen sind zum Beispiel Fleisch oder Chemikalien. 

    Es gibt vier verschiedene Arten von Zolllagern: 

    • Typ A: allgemeines Zolllager
    • Typ B: zentrales Zolllager
    • Typ C: Duty-free Verkauf an Flughäfen 
    • Typ D: Zolllager zur Verarbeitung

    Typ A – allgemeines Zolllager

    Während Waren sich in einem Zolllager befinden, dürfen sie nicht verändert werden. Erlaubt sind Maßnahmen zum Erhalt der Ware oder die Reparatur beschädigter Verpackungen. Mit einer Bewilligung des norwegischen Zolls ist es erlaubt, Waren um zu verpacken oder anderweit zu behandeln. Die Bewilligung kann eine Genehmigung beinhalten, Waren direkt zum Empfänger zu transportieren und dort zu lagern. Diese Erlaubnis wird separat erteilt. 

    Typ B – zentrales Zolllager

    In einem zentralen Zolllager dürfen nur eigene Waren oder Waren für ein einzelnes Unternehmen gelagert werden. Eine gemeinsame Lagerung von norwegischen Waren und Waren, die noch nicht für den freien Verkehr abgefertigt wurden, ist möglich. Dabei muss die buchmäßige Trennung sichergestellt werden. Sofern eine entsprechende Erlaubnis vorliegt, ist Umpacken oder Aufteilen von Waren erlaubt.

    Typ D – Zolllager zur Verarbeitung

    Zolllager des Typs D ermöglichen neben Aufteilen und Umpacken der Ware auch die Verarbeitung. 

    Der norwegische Zoll stellt ausführliche Informationen zum Zolllagerverfahren zur Verfügung. 

    Vorübergehende Verwendung

    Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Waren nur vorübergehend in Norwegen einzuführen, beispielsweise Berufsausrüstung oder Messe- und Ausstellungswaren. Die vorübergehende Einfuhr ist für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr möglich. Eine Verlängerung ist möglich. 

    Für folgende Waren ist die vorübergehende Einfuhr möglich, ohne eine Sicherheit zu hinterlegen: 

    • Berufsausrüstung bis zu einem Wert von 10.000 NOK
    • Kraftfahrzeuge
    • Sportflugzeuge
    • Transportbehälter
    • Produktions- und Aufnahmeausrüstung
    • Eisenbahnausrüstung
    • Waren zur Verwendung bei Naturkatastrophen

    Folgende Waren können nur mit Hinterlegung einer Sicherheit vorübergehend eingeführt werden: 

    • Berufsausrüstung mit einem Wert von mehr als 10.000 NOK
    • Messe- und Ausstallungswaren
    • Ausrüstung für Zirkusse und Jahrmärkte
    • Ausrüstung für Kultur- und Sportveranstaltungen
    • Spezialwerkzeuge
    • Wissenschaftliche Instrumente
    • Tiere für Zuchtzwecke

    Carnet ATA

    Zudem gibt es die Möglichkeit, das Carnet ATA zu verwenden. Damit können Waren vereinfacht eingeführt werden, ohne dass eine Sicherheit hinterlegt werden muss. Das Carnet ATA wird vor allem für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmuster verwendet. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Die norwegische Zollverwaltung stellt ausführliche Informationen zur vorübergehenden Verwendung und zum Carnet ATA zur Verfügung. 

    Veredelung 

    Mit der aktiven Veredelung können Waren in Norwegen eingeführt und dort verarbeitet oder repariert werden, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern erhoben werden. Die Vorschriften unterscheiden zwischen Industriewaren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Das Verfahren muss bei Industriewaren innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen betragen die Fristen beziehungsweise Verlängerungsmöglichkeiten jeweils sechs Monate. Die Zuständigkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt bei der norwegische Landwirtschaftsbehörde. 

    Umgekehrt können Waren im Rahmen einer passiven Veredelung in Drittländer zu dortigen Reparatur oder Verarbeitung ausgeführt werden. Bei der Wiedereinfuhr nach Norwegen werden Zölle auf die Kosten der Reparatur oder Verarbeitung der Waren sowie anfallende Transportkosten erhoben. Die Wiedereinfuhr muss innerhalb eines Jahres stattfinden. 

    Versandverfahren

    Norwegen ist Vertragsstaat des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und nutzt das internationale elektronische Transitsystem NCTS (New Computerised Transit System). Im Versandverfahren kann eine Ware innerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne dass dabei Zölle oder andere Einfuhrsteuern berechnet werden. Versandverfahren können entweder bei einem zugelassenen Empfänger oder beim Bestimmungszollamt beendet werden. Weiterführende Informationen stellt der norwegische Zoll zur Verfügung.

    Stefanie Eich

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  • In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

    Zolltarif

    Die meisten Waren können zollfrei in Norwegen eingeführt werden. Zölle werden aber auf Textilien und Lebensmittel erhoben, die im Jahresverlauf variieren können. 

    Waren mit Ursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können größtenteils zollfrei in Norwegen eingeführt werden, sofern ein entsprechender Präferenznachweis vorliegt. Ausnahmen bestehen für Fischereierzeugnisse und landwirtschaftliche Erzeugnisse. 

    Zollsätze können Sie im norwegischen Zolltarif recherchieren. 

    Zollwert 

    Maßgeblich für die Berechnung des zu zahlenden Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Die Zollwertermittlung in Norwegen basiert auf den Prinzipien des WTO-Zollwertabkommens.

    Der Einfuhrzoll wird grundsätzlich auf Basis des Transaktionswertes berechnet. Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer entrichtet. Hinzu kommen Kosten für zum Beispiel Versicherung, Beförderung, Verpackung oder Lizenzgebühren. Importeuren, die ihre Ware im Ausland selbst abholen, wird ein pauschaler Zuschlag für die Beförderungskosten berechnet.

    Die norwegischen Behörden stellen weitere Information zum Zollwert zur Verfügung.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Der reguläre Steuersatz beträgt 25 Prozent, der reduzierte Satz 15 Prozent. Der reduzierte Satz wird beispielsweise auf Lebensmittel erhoben. 

    Bestimmte Waren sind ganz oder teilweise von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Waren gehören 

    • Flugzeuge

    • beschädigte Waren

    • Elektrofahrzeuge

    • Waren zur Verwendung in Transportmitteln

    • Waren für diplomatische und internationale Vertretungen

    • Waren für technische und wissenschaftliche Zwecke

    • Waren, die wiedereingeführt werden

    • Muster und Warenproben von vernachlässigbarem Wert

    • Briefmarken, Scheine und Münzen

    • Schiffe 

    • Kunstgegenstände

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der Ware. Folgende Kosten sind dem Zollwert hinzuzurechnen: 

    • Zölle, die bei der Einfuhr in Norwegen zu entrichten sind
    • Verbrauchsteuern, die bei der Einfuhr nach Norwegen zu entrichten sind, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst

    Zollbefreiung

    Norwegen erhebt nur auf wenige Warengruppen Zölle. Aber auch diese Warengruppen können zollfrei eingeführt, sofern es sich um Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, handelt. 

    Weitere Zollbefreiungen sind gemäß Kapitel 6 des norwegischen Zollgesetzes für folgende Warengruppen möglich: 

    • Rückwaren
    • Warenmuster
    • Werbematerial
    • Informationsmaterial zu touristischen Zwecken
    • Verpackung und Paletten
    • Waren für wissenschaftliche Zwecke
    • Waren für die Flugzeugindustrie 

    Zollabfertigungsgebühren

    Während der regulären Dienstzeiten werden keine Abfertigungsgebühren erhoben.

    Außerhalb der normalen Dienstzeiten gelten folgende Gebühren: 

    • Abfertigung: 240 nkr je 30 Minuten.
    • Kontrollmaßnahmen: 480 nkr pro Stunde; an Sonn- und anderen Feiertagen und nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr 620 nkr.

    Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit erhebt verschiedene Gebühren, siehe Anhang I der Verordnung über Gebühren für besondere Dienstleistungen der Lebensmittelsicherheitsbehörde.

    Stefanie Eich

    Von Stefanie Eich | Bonn

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  • Auf bestimmte Waren erhebt Norwegen Verbrauchsteuern. Dazu zählen beispielsweise Alkohol, Tabak, Schokolade oder Fahrzeuge. Daneben gibt es diverse Umwelt- und Klimaschutzabgaben. 

    Auf bestimmte Waren werden Verbrauchsteuern erhoben. Die Zollsätze werden jährlich von der norwegischen Regierung festgelegt. Alle im Folgenden aufgeführten Steuersätze beziehen sich auf das Jahr 2024.

    Getränkeverpackungen 

    Auf Getränkeverpackungen besteht eine Umweltsteuer.

    Steuersätze für Getränkeverpackungen
    VerpackungsartSteuersatz in NOK pro Stück
    Glas und Metal6,71 
    Plastik4,06 
    Karton1,65
    Einwegverpackungen1,38
    Quelle: Norwegische Steuerbehörde (skatteetaten)

    Akohol

    Norwegen erhebt die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,7 Prozent.

    Verbrauchsteuer für Alkohol
    WarenartSteuer in NOK
    Getränke auf Basis von Spirituosen8,77 je Liter reinen Alkohol
    Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,7 und 2,7 Prozent3,53 pro Liter
    Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 2,7 und 3,7 Prozent13,28 pro Liter
    Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 3,7 und 4,7 Prozent22,99 pro Liter
    Alkoholisch Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 4,7 und 22 Prozent5,14 je Liter reinen Alkohol
    Quelle: Norwegische Steuerbehörde (skatteetaten)

    Auf Ethanol sowie Ethanolpräparate wird eine Verbrauchsteuer in selber Höhe erhoben. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Alkohol, der für technische, medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet wird. 

    In Bezug auf Alkohol ist zu beachten, dass der Verkauf von alkoholischen Getränken dem staatlichen Monopolist Vinmonopolet AS vorbehalten ist. Das gilt für alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Prozent. Um Vinmonopolet beliefern zu können, ist eine Registrierung notwendig.

    Tabak

    Die Steuer umfasst neben Zigarren, Zigaretten, losen Tabak, Kau- und Schnupftabak auch Ersatzprodukte wie zum Beispiel Kräuterzigaretten. Auch Zigarettenpapier unterliegt einer Verbrauchsteuer. Auf tabak- und nikotinfreien Schnupftabak wird keine Steuer erhoben.

    Verbrauchsteuern für ausgewählte Tabakprodukte
    WarenartSteuer in NOK
    Zigaretten3,15 pro Stück
    Zigarren und Rauchtabak3,15 pro pro Gramm Nettogewicht des Pakets
    Kautabak1,28 pro Gramm Nettogewicht des Pakets
    Schnupftabak0,97 pro Gramm Nettogewicht des Pakets
    Zigarettenpapier und -hüllen0,0482  pro Stück
    Liquid für elektronische Zigaretten5,11 pro Milliliter 
    Quelle: Norwegische Steuerbehörde (skatteetaten)

    Fluorkohlen- (HFC) und Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC)

    HFC und PFC sind chemische Stoffe, deren Emissionen zum Klimawandel beitragen. Der Steuersatz beträgt 1,176 NOK pro Kilogramm. Zur Berechnung der Verbrauchsteuer ist der Steuersatz mit dem GWP-Wert (Global Warning Potential) des jeweiligen Gases zu multiplizieren. Die norwegische Steuerbehörde veröffentlicht eine Übersicht über die GWP-Werte. 

    Schwefelhexafluorid

    Auf Schwefelhexafluorid (Zolltarifnummer 2812 90 01) wird eine Steuer in Höhe von 27,636 NOK pro Kilo Gas erhoben. Wenn Schwefelhexafluorid Bestandteil eines anderen Produktes ist, beträgt der Steuersatz 5,523 pro Kilo Gas. Betroffen sind Produkte der folgenden Zolltarifnummern: 8535 30 00, 8543 10 00, 9012 10 00.

    CO2-Steuer auf Mineralöl

    Die CO2-Steuer wird auf Mineralöl, Benzin, Gas, Erdgas und Flüssiggas erhoben. Auf Diesel und Benzin erhebt Norwegen eine zusätzliche Steuer. Für Mineralöle, die mehr als 0,05 Gewichtsprozent Schwefel enthalten, ist eine Schwefelsteuer zu entrichten.

     

    CO2-Steuer
    WarenartCO2-Steuer in NOKDiesel/Benzinsteuer in NOK
    Autodiesel3,17 pro Liter2,71 pro Liter
    Heizöl3,17 pro Liter 
    Benzin, extrem schwefelarm2,72 pro Liter4,62 pro Liter
    Erdgas2,34 pro m3  
    Flüssiggas3,53 pro Kilogramm 
    Quelle: Norwegische Steuerbehörde (skatteetaten)

    Kraftstoff

    Zusätzlich zur CO2-Steuer erhebt Norwegen eine Steuer auf Kraftstoffe. 

    Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe
    WarenartSteuersatz in NOK
    Benzin4,62 pro Liter
    Benzin mit extrem niedrigem Schwefelgehalt (unter 10 ppm Schwefel)4,70 pro Liter
    Benzin mit niedrigem Schwefelgehalt (weniger als 50 ppm Schwefel)4,74 pro Liter
    anderes Benzin4,74 pro Liter
    Bioethanol2,16 pro Liter
    Diesel2,71 pro Ler
    Mineralöl mit extrem niedrigem Schwefelgehalt (unter 10 ppm Schwefel)2,92 pro Liter
    Mineralöl mit niedrigem Schwefelgehalt (unter 50 ppm Schwefel)2,98 pro Liter
    andere Mineralöle2,98 pro Liter
    Biodiesel3,02 pro Liter
    Erdgas2,96 pro m3
    Flüssiggas3,86 pro Kilogramm
    Quelle: Norwegische Steuerbehörde (skatteetaten)

    Schmieröle

    Auf Schmieröle für Motoren, Getriebe oder zur Verwendung in der Industrie besteht eine Schmierölsteuer in Höhe von 2,54 NOK pro Liter. 

    Zucker

    Die Zuckersteuer beträgt 9,18 NOK pro Kilogramm. Sie gilt auf Kristall-, Puder- und Würfelzucker sowie Kandis, nicht jedoch auf Traubenzucker, Melasse, Milchzucker, künstlichen Honig, Zuckerfarbstoffe und Ahornsirup. Die Zuckersteuer findet keine Anwendung, wenn der Zucker Bestandteil eines anderen Erzeugnisses ist, beispielsweise in Backwaren oder Getränken. 

    Weiterführende Informationen: 

    Eine Übersicht über alle Verbrauchsteuern sowie sonstige Abgaben stellt die norwegische Steuerbehörde zur Verfügung. 

    Stefanie Eich

    Von Stefanie Eich | Bonn

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  • Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

    Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist bei Erfüllung gesonderter Anforderungen möglich. Hierzu zählen beispielsweise die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Genehmigungen. Da Norwegen Teil des europäischen Binnenmarktes ist, unterliegen Exporte aus der EU nach Norwegen in der Regel weniger strengen Vorschriften als Importe aus anderen Drittländern.    

    Folgende Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen

    • Alkohol
    • Tabak
    • Lebensmittel, Pflanzen, Saatgut, Tiere
    • Gefährdete Tiere und Pflanzen (CITES)
    • Arzneimittel
    • Abfall
    • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und weitere Gefahrstoffe
    • Waffen, Waffenteile und Munition
    • Kulturgüter und Antiquitäten

    Alkohol

    Eine Registrierung des Importeurs beim staatlichen Monopolisten Vinmonopolet AS sowie der norwegischen Zollverwaltung ist erforderlich. 

    Abfall 

    Den internationalen Rahmen für grenzüberschreitende Abfallverbringung bildet das Basler Übereinkommen. Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene für den Warenverkehr mit Abfall ist die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (EU). Norwegen ist Mitglied des Baseler Abkommens und hat die EU-Vorgaben zur Abfallverbringung umgesetzt. Voraussetzung für die Verbringung gefährlicher Abfälle ist eine Notifizierung der zuständigen Behörden sowie die Vorlage eines Begleitdokuments. Bei risikofreien, sogenannten grünen Abfällen, besteht lediglich eine Informationspflicht und es reicht ein Transportdokument. 

    Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und weitere Gefahrstoffe

    Voraussetzung für die Einfuhr ist eine Einfuhrgenehmigung. Zuständig ist die Behörde für Katastrophenschutz (Direktoratet for samfunnssikkerhet og beredskap – DSB).

    Waffen, Waffenteile und Munition

    Für die Einfuhr von Schusswaffen und Munition ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig, die von der nationalen Polizeibehörde (Politiet) erteilt wird. 

    Weiterführende Informationen: 

    Eine Übersicht über die produktspezifischen Vorschriften sowie die zuständigen nationalen Behörden stellt die norwegische Regierung zur Verfügung: Waren, für die Einfuhrbeschränkungen gelten

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  • Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. 

    Norwegen unterliegt als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten, und zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen.

    In Norwegen gilt die CE-Kennzeichnung

    Für harmonisierte Produktbereiche ist eine zusätzliche Zertifizierung oder Kennzeichnung für ein Inverkehrbringen in Norwegen nicht notwendig. Als Nachweis der Konformität gilt die CE-Kennzeichnung. Norwegen hat alle entsprechenden Richtlinien übernommen. Bestimmte Produkte brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.

    Für Elektroprodukte gilt eine Verpflichtung für Importeure und Hersteller, sich bei der Behörde für Zivil- und Katastrophenschutz zu registrieren. Für die Zollabfertigung ist ein Nachweis über die Registrierung vorzulegen. 

    Stefanie Eich

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  • Für den Vertrieb von Waren in Norwegen sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. 

    Lebensmittel 

    Die norwegischen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel basieren auf dem EU-Regelwerk. Vorverpackte Lebensmittel müssen folgende Angaben auf der Verpackung enthalten: 

    • Name des Lebensmittels (sogenannte Sachbezeichnung)
    • Zutatenliste
    • Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum
    • Anweisungen zur Aufbewahrung und Verwendung (bei bestimmten Lebensmitteln wie zum Beispiel schnell verderblichen Waren)
    • Name und Kontaktdaten des Herstellers oder Verkäufers
    • Produktionsland
    • Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel
    • Nährwertdeklaration

    Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, müssen als solche ausgewiesen sein. Getränke mit hohem Koffeingehalt sowie Produkte, die Süßstoffe und zugesetzten Zucker enthalten, müssen ebenfalls mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. 

    Lebensmittel müssen in Norwegisch gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung in einer ähnlichen Sprache wie beispielsweise Dänisch oder Schwedisch ist ebenfalls erlaubt. Die Verwendung von zwei- oder mehrsprachigen Etiketten für Lebensmittel ist möglich.

    Freiwillige Kennzeichnung für gesunde Produkte

    Für besonders gesunde Lebensmittel können Unternehmen freiwillig das Schlüssellochlabel (Nøkkelhullet) anbringen. Dafür müssen die Lebensmittel bestimmte Anforderungen erfüllen und im Vergleich zu anderen Produkten der gleichen Art mehr Ballaststoffe, einen höheren Vollkornanteil und weniger gesättigte Fettsäuren, Salz sowie Zucker aufweisen. Das Label kann für insgesamt 32 Produktgruppen verwendet werden. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktgruppe. 

    Kosmetikprodukte

    Die norwegische Gesetzgebung unterscheidet sich nur geringfügig von den EU-Rechtsvorschriften. Die Kennzeichnung eines kosmetischen Produktes muss für bestimmte Angaben in Norwegisch sein: 

    • Angaben zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch
    • Verwendungszweck

    Andere Angaben können in einer ähnlichen Sprache wie beispielsweise Dänisch oder Schwedisch gemacht werden. Norwegische Importeure müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. 

    Nordische Umweltkennzeichnung

    Das Zeichen des nordischen Schwans (Nordic Swan Ecolabel) bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen für das nordische Umweltzeichen erfüllt. Es ist nicht vorgeschrieben, kann aber die Marktchancen einer Ware auf dem norwegischen Markt erhöhen. Für insgesamt 58 Produktgruppen bestehen Zertifizierungsmöglichkeiten für das Nordic Swan Ecolabel.

    Tabak

    Die Einfuhr von Tabakprodukten setzt eine Lizenz voraus. Tabakprodukte müssen eine Gesundheitswarnung tragen. Zudem gelten in Norwegen standardisierte Verpackungsanforderungen (sogenanntes plain packaging). 

    Stefanie Eich

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  • Einfuhren aus der EU unterliegen weniger strengen Regeln als Importe aus anderen Drittländern. 

    Alle eingeführten Lebensmittel müssen die norwegischen Lebensmittelvorschriften einhalten. Auch in diesem Bereich sind die Rechtsvorschriften durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weitgehend, wenn auch nicht vollständig, harmonisiert, sodass Norwegen die entsprechende EU-Gesetzgebung umsetzt.

    Aus diesem Grund unterscheidet sich die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU von der Einfuhr aus anderen Drittländern. Während für Einfuhren aus Drittländern eine Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über TRACES verpflichtend ist, ist dies für Waren aus der EU nicht notwendig.

    Importeure müssen sich bei der norwegischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) registrieren. Die Registrierung muss neben Angaben zum Importeur auch Informationen zur importierten Ware inklusive HS-Position enthalten. Die Registrierung erfolgt für jede Produktgruppe und ist zwei Jahre lang gültig.

    Die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit stellt umfangreiche Informationen über Lebensmittelimporte nach Norwegen zur Verfügung.

    Stefanie Eich

    Von Stefanie Eich | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite "Export: Zoll- und Rechtsfragen".

     Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.