Zollmeldung Norwegen Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Neue Bestimmungen für Pflanzengesundheitszeugnisse in Norwegen

Die neuen Regelungen gelten ab 1. August 2026.

Von Stefanie Eich | Bonn

Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, aber ihren Ursprung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten strengere Anforderungen: Notwendig sind ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland und ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.

Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 31. Juli 2026.

Quelle und weitere Informationen: