Zollmeldung Norwegen Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Neue Bestimmungen für Pflanzengesundheitszeugnisse in Norwegen
Die neuen Regelungen gelten ab 1. August 2026.
06.05.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, aber ihren Ursprung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten strengere Anforderungen: Notwendig sind ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland und ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 31. Juli 2026.
Quelle und weitere Informationen:
- Mitteilung des Julius-Kühne-Instituts von März 2026
- Norwegische Pflanzenschutzverordnung §20