Zollbericht Indien Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Veterinär- und Phytosanitärkontrollen
Einige Waren dürfen nur mit einer Veterinärbescheinigung oder einem Pflanzengesundheitszeugnis in Indien eingeführt werden.
07.09.2026
Für den Import von Nahrungsmitteln ist eine Lizenz der indischen Nahrungsmittelüberwachungsbehörde Food Safety and Standards Authority of India (FSSAI) erforderlich. Ausländische Herstellungsbetriebe bestimmter Lebensmittel, darunter Milch- und Fleischprodukte, Eipulver, Säuglingsnahrung sowie Nutrazeutika, unterliegen einer Registrierungspflicht bei der FSSAI. Voraussetzung ist, dass die Exporteure bei der zuständigen Behörde im Exportland registriert sind. Die FSSAI kontrolliert importierte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel bei der Ankunft. Bei positivem Ergebnis erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No Objection Certificate - NOC). Außerdem dürfen bestimmte Produkte nur über festgelegte Eingangszollstellen eingeführt werden.
Für die Kontrolle landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse wie Pflanzen, Früchte und Saatgut ist die Pflanzenschutzdirektion Directorate of Plant Protection, Quarantine and Storage (DPPQS) im Landwirtschaftsministerium zuständig. Bei der Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten ist ein Pflanzengesundheitszeugnis vorzulegen. Zudem kann ein Begasungszertifikat erforderlich sein. Auch hier darf die Einfuhr nur über bestimmte Einfuhrzollstellen erfolgen. Vorab ist eine Genehmigung (import permit) des DPPQS einzuholen.
Für Fleisch- und Milcherzeugnisse sowie Tiernahrung wird eine Veterinärbescheinigung verlangt. Für bestimmte lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, die in der indischen Einfuhrliste als beschränkt (restricted) eingestuft sind, ist eine Genehmigung (import permit) des Department of Animal Husbandry and Dairying vorzulegen. Für Nahrungsmittel ist eine Haltbarkeit von mindestens 60 Prozent des auf der Ware ausgewiesenen Haltbarkeitszeitraums vorgeschrieben.
Holzverpackungen
Indien wendet den IPPC-Standard ISPM 15 für Verpackungsmaterial aus Holz an. Um die Einschleppung von Schädlingen zu verhindern, ist entweder eine Hitzebehandlung, eine Begasung mit Methylbromid oder Sulfurylfluorid oder eine dielektrische Erwärmung vorzunehmen. Die Holzverpackungen sind entsprechend der Behandlung und mit dem ISO-Ländercode zu kennzeichnen.