Rechtsmeldung Österreich Gesellschaftsrecht
Österreich diskutiert über ein flexibleres Gesellschaftsrecht
Die Regierung konsultiert zu konkreten Vorschlägen. So soll zum Beispiel eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt werden. Außerdem will man Start-ups helfen.
09.06.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
In der Konsultation zum Gesellschaftsrecht geht es vor allem um zwei Themen:
Eine Absenkung des Mindest-Stammkapitals der österreichischen GmbH auf 10.000 Euro (bislang noch 35.000 Euro), und
die Einführung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“, abgekürzt „FlexKapG“ oder auch englisch: „FlexCo“.
Diese neue Form der Kapitalgesellschaft soll sich an den Regelungen der GmbH orientieren, aber in einigen Teilbereichen von diesen abweichen. Zum Beispiel bei der Willensbildung der Anteilseigner oder bei Kapitalerhöhungen soll es mehr Flexibilität geben als sie das GmbH-Recht ermöglicht. Es soll die Ausgabe von „Unternehmenswert-Anteilen“ möglich sein, die dann allerdings keine Mitspracherechte verleihen. Die Höhe ist beschränkt auf maximal 25 Prozent des Stammkapitals. Außerdem soll die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer FlexKapG keinen Notariatsakt mehr erfordern.
Im dem Entwurf zum Start-Up-Förderungsgesetz geht es vor allem um die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Weil in den Anfangsjahren häufig wenig Liquidität existiert, sind Mitarbeiterbeteiligungen eine beliebte Alternative zur Vergütung in bar. Allerdings führt diese zu einer sofortigen Besteuerung des geldwerten Vorteils bei den Begünstigten. Dem soll - unter bestimmten Voraussetzungen - mit einem Aufschub der Besteuerung bis zur Veräußerung der Anteile entgegnet werden.
Eine Stellungnahme zu den hier kurz skizzierten Entwürfen ist noch bis 7. Juli 2023 möglich.