Rechtsmeldung Slowakei Rechnungslegung
Slowakei kündigt die Einführung der E-Rechnung an
Ab 2027 sollen Unternehmen Rechnungen im B2B-Bereich digital und in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln.
19.08.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die slowakische Finanzverwaltung einen Gesetzesentwurf zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im Business-to-Business (B2B) und Business-to-Government (B2G) Bereich.
Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist laut gesetzlicher Definition jedes Dokument oder jede Mitteilung, die den Anforderungen des slowakischen Umsatzsteuergesetzes entspricht und in einem automatisierten, elektronischem Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Das Format muss dem europäischen Standard für elektronische Rechnungen EN16931 entsprechen. Für die Übermittlung sieht der Entwurf den Einsatz zertifizierter Dienstleister wie Peppol vor. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist mit Geldbußen zu rechnen.
Die Einführung erfolgt schrittweise:
- Ab 1. Januar 2027: Steuerpflichtige sind verpflichtet, E-Rechnungen für inländische Transaktionen auszustellen, zu empfangen und zu archivieren. Die Transaktionsdaten sind in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
- Ab 1. Juli 2030: Die grenzüberschreitende E-Rechnung und Berichterstattung wird im Rahmen der EU-Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) verpflichtend. Die Pflicht zur Abgabe einer Kontrollmeldung und einer Kurzmeldung wird vollständig abgeschafft.
Derzeit finden noch öffentliche Konsultationen zum Entwurf statt. Über weitere Entwicklungen werden wir an dieser Stelle informieren.