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Philippinen: Gesellschaftsrecht
Das philippinische Gesellschaftsrecht sieht drei Hauptformen von Unternehmen vor: Sole Proprietorship, Partnership und Corporation. (Stand: 06.10.2026)
Für ausländische Investoren bieten sich nach dem Revised Corporation Code (Republic Act No. 11232 vom 20. Februar 2019) und dem Zivilgesetzbuch (Republic Act No. 386 vom 18. Juni 1949, Civil Code - CC) drei Gesellschaftsformen - Sole Proprietorship, Partnership und Corporation - an. Jedes ausländische Unternehmen, welches auf den Philippinen geschäftlich tätig wird, muss sich grundsätzlich bei der Securities and Exchange Commission (SEC) registrieren, um eine entsprechende Lizenz zu erhalten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine eigenständige Gesellschaftsform, die exakt der deutschen GmbH entspricht, kennt das philippinische Recht nicht. Für kommerzielle Investitionen wird regelmäßig eine Stock Corporation nach dem Revised Corporation Code verwendet. Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit; die Haftung der Anteilseigner ist grundsätzlich auf ihre Beteiligung beschränkt.
Der Revised Corporation Code ermöglicht außerdem die One Person Corporation (OPC), die grundsätzlich nur einen einzigen Anteilseigner benötigt.
Aktiengesellschaft
Die Corporation ist im Revised Corporation Code (RCC) geregelt und kann in Form der Stock Corporation oder der Nonstock Corporation betrieben werden. Die Stock Corporation ist grob mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Ihr Grundkapital ist in Aktien eingeteilt und die Stock Corporation ist berechtigt, an die Inhaber dieser Aktien Gewinne auszuschütten. Der Nonstock Corporation ist die Gewinnausschüttung untersagt, sodass sie eher für gemeinnützige Zwecke geeignet ist.
Corporations müssen außer in besonderen Fällen, in denen dies durch Spezialgesetze vorgeschrieben ist, über kein Mindestkapital verfügen.
Die Organe der Corporation sind in erster Linie die Gesellschafterversammlung (Stockholder Meeting) und der Vorstand (Board of Directors). Die Gesellschafterversammlung entscheidet über gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, das Board of Directors ist für die Aufsicht und Führung der Gesellschaft verantwortlich. Zur Ausführung der täglichen Geschäfte werden Corporate Officers bestellt.
Eine Corporation ist grundsätzlich auf Dauer angelegt (perpetual existence), sofern ihre Gründungsdokumente nichts anderes vorsehen.
Personengesellschaften
Eine Partnership hat mindestens zwei Eigentümer und wird bestimmt durch die Art. 1767 bis 1867 des Zivilgesetzbuches (CC). Es wird zwischen einer „general“ und einer „limited“ unterschieden. Im ersten Fall ist die Haftung der Eigentümer nicht begrenzt, bei einer „limited“ ist diese für die Limited Partners grundsätzlich auf ihre Einlage begrenzt.
Einzelunternehmen
Die Sole Proprietorship ist bei dem Department of Trade and Industry (DTI) zu registrieren, um ihr eine rechtliche Identität zu verleihen und die Rechte zur Verwendung des Firmennamens zu erhalten. Der Alleineigentümer muss eine natürliche Person sein, er haftet unbegrenzt mit seinem persönlichen Vermögen.
Für ausländische Investoren ist diese Unternehmensform aufgrund der investitions- und nationalitätsrechtlichen Beschränkungen nur eingeschränkt relevant.