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Wirtschaftsumfeld | Russland | Zoll, Exportkontrolle
Die russische Regierung hat ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Abfälle und Schrott aus Edelmetallen oder edelmetallplattierten Metallen erlassen.
05.09.2022
Von Edda Wolf | Bonn
Vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 untersagt Russland die Ausfuhr von Abfällen und Schrott aus Edelmetallen, die für den Inlandsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind. Das Exportverbot gilt auch für Grundmetalle, die mit Edelmetallen plattiert sind. Die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1519 vom 31. August 2022 ist am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Das Ausfuhrverbot umfasst:
Von dem Exportverbot ausgenommen sind Kathodenantimon in Barren und Proben, die aus Schrottpartien und Edelmetallabfällen entnommen wurden. Die Masse einer Probe darf nicht mehr als 500 Gramm betragen. Diese Ausnahme gilt für Unternehmen oder Organisationen, die zum Trennen von edelmetallhaltigen Rohstoffen (Raffination) und zur Edelmetallveredelung berechtigt sind und mit dem Export vertragliche Pflichten erfüllen. Welche Unternehmen diese Tätigkeit ausführen dürfen, regelt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 972 vom 17. August 1998.